Kann mein Vermieter verbieten, dass ich meinen 16 Jährigen Bruder bei mir aufnehme?

11 Antworten

Du musst Deinen Bruder nicht aufnehmen. Was ist das für ein Unsinn? Wer will Dich wie dazu zwingen?

Offensichtlich willst Du ihn aufnehmen. Das darfst Du auch tun. Der Vermieter kann Vermietungen bzw. Zuzug von Bewohnern im berechtigten Einzelfall (!) untersagen. Jedoch nicht allgemein und generell.

Du hast eine Pflicht, ihn für den Zuzug zu informieren und damit seine Zustimmung einzuholen.

Er kann dann - bei berechtigtem Grund - die Zustimmung verweigern. Verweigert er sie unberechtigt, kannst Du sie einklagen.

Weder ist es generell richtig, dass jedes Mitwohnen verboten werden könnte, noch dass es generell einfach so erlaubt wäre. Und dass es dazwischen noch was geben könnte, ist für dieses Forum mal wieder zu hoch.

Wenn es sich um eine normale Wohnung handelt, musst du das dem Vermieter nur anzeigen, damit er die Nebenkosten anpasst. Einen nahen Verwandten darfst du aufnehmen.

Anders wäre es, wenn du z.B. in einer Einliegerwohnung im Einfamilienhaus wohnst.

juwel22 
Fragesteller
 11.07.2015, 18:18

Das Problem ist, das meine vermieterin schon abgelehnt hat, ohne sich überhaupt irgendwas anzuhören 

Du benötigst die Zustimmung des Vermieters. Schildere ihm die Situation und bitte um Zustimmung (schriftlich). Nimmst du ihn ohne Zustimmung auf, riskierst du die Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte.

Sofern er nichts anstellt, was jetzt wirklich stört, kannst du ihn natürlich vorübergehend bei dir aufnehmen. Du hast das Hausrecht und kannst entscheiden, wer bei dir übernachten darf. Darüber mußt du deinen Vermieter auch nicht informieren. Es sollte natürlich nur einen Vorübergehende Maßnahme sein. Wenn er jetzt dauerhaft bei dir einziehen will, geht das nicht so ohne weiteres.

Was jetzt interessant wäre, warum ist er den rausgeschmissen worden? Kann man ds denn nicht klären? Was hat er denn angestellt? Und klar macht auch das Jugendamt etwas. Die Eltern haben ja die Verantwortung für ihn. Und wenn die ihn einfach so vor die Tür setzen, muß sich das Jugendamt um ihn kümmern. Klar wäre das eine gute Lösung, wenn er erst mal bei dir unterkommt. Aber das ist ja auch keine Dauerhafte Lösung. Oder du fragst den Vermieter, ob er nicht doch damit einverstanden wäre, daß er offiziell bei dir zur Untermiete wohnt. Dann kann er nämlich das Geld von seinen Eltern fordern. Also wenn die ihn nicht bei sich wohnen lassen, müssen die ja finanziell dafür aufkommen. Falls er wirklich jetzt dauerhaft da raus muß und der Vermieter nicht damit einverstanden ist, dann bleibt eigentlich nur ein betreutes Wohnen. Aber auch da hilft das Jugendamt!

Mein Vorschlag, nimm ihn erst einmal bei dir auf und in ein paar Tagen guckt ihr mal weiter. Vielleicht kann er ja dann auch wieder zu den Eltern ziehen.

juwel22 
Fragesteller
 11.07.2015, 19:05

Das Jugendamt war ja dafür, dass meine Mutter ihn andersweitig bei Verwandtschaft wohnen lässt, betreutes wohnen käme für ihn nicht in Frage. Mit mir sind es jetzt schon 4 Kinder die mehr oder weniger wegen den Verhältnissen rausgeschmissen wurden oder einfach gegangen sind. Meine Eltern wollen ihn nicht mehr und mein Bruder will auch nicht mehr zurück

DerTroll  11.07.2015, 19:19
@juwel22

Da kannst du aber nicht sagen, daß das Jugendamt nichts macht. Die haben gesehen, daß er bei dir unterkommen kann und da ihr ja verwandt seid. Haben die gesehen, daß ein weiteres Einschreiten nicht nötig ist. Ich meine du bist damit einverstanden. Dein Bruder auch und auch die Eltern. Dann ist ja soweit alles ok. Und den Bruder kannst du auf jeden Fall ohne weiteres bei dir aufnehmen. Da kann auch der Vermieter nichts sagen.

juwel22 
Fragesteller
 11.07.2015, 19:31
@DerTroll

Auch nicht für den Zeitraum bis er 18 ist?

DerTroll  11.07.2015, 19:32
@juwel22

auch so lang nicht. Es könnte nur sein, wenn sich das rumspricht, daß du mehr Nebenkosten zahlen mußt weil er ja auch Wasser verbraucht (falls das nicht sowieso getrennt berechnet wird)

juwel22 
Fragesteller
 11.07.2015, 19:39
@DerTroll

Ja das mit Nk-Erhöhung wäre ja gar kein Problem,  Geld dafür ist ja von meinem Mann und mir aus da

albatros  12.07.2015, 00:45
@DerTroll

Und den Bruder kannst du auf jeden Fall ohne weiteres bei dir aufnehmen. Da kann auch der Vermieter nichts sagen.


Können aber nicht dürfen. Es läge ein Gesetzesverstoß vor der zur Kündigung der Wohnung führt und zwar fristlos. Es wäre eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte.

DerTroll  12.07.2015, 00:47
@albatros

"Eine Ausnahme gilt für Familienangehörige, namentlich Kinder, Geschwister, Eltern. Familienangehörige können ohne Zustimmung des Vermieters in die Wohnung aufgenommen werden."

(BGH Urteile vom 15. Mai 1991 VIII ZR 38/90, NJW 1991, 1750 und vom 5. November 2003, Az: VIII ZR 371/02).

albatros  12.07.2015, 00:41

Oder du fragst den Vermieter, ob er nicht doch damit einverstanden wäre, daß er offiziell bei dir zur Untermiete wohnt. Dann kann er nämlich das Geld von seinen Eltern fordern.

So geht das nicht. Untermiete ist vom Untermieter an den Hauptmieter zu zahlen und nicht an den Vermieter. Die Forderung ginge also in's Leere.

DerTroll  12.07.2015, 00:44
@albatros

Das meine ich ja. ABer trotzdem muß der Vermieter damit einverstanden sein. Nur wenn der damit einverstanden ist, könnten der Fragenstesteller seinen Bruder offiziell mit einem Untermietvertrag bei sich wohnen lassen. Und diese Kosten kann er dann bei seinen Eltern einfordern, wenn die ihn nicht mehr bei sich wohnen lassen.