Darf der Vermieter Bobbycar fahren in der Wohnung verbieten?

22 Antworten

Man kann auch Lärm vermeiden, indem man den Krach reduziert oder zeitlich einschränkt. Und es gibt auch Nachbarn, welche sich bei jedem Pups beschweren. Hier muss man halt abwägen.

Lärm durch Fußball spielen, Fahrrad fahren, Inlineskaten: Aber auch beim toben und spielen in der Wohnung gibt es Grenzen. Fußball spielen, gehört beispielsweise nach draußen, in den Garten, auf die Wiese oder in den Hof. Auch andere Sportarten wie Inlineskaten, Fahrrad oder Skatebord fahren sind weder in der Wohnung noch im Treppenhaus erlaubt. Das Treppenhaus ist kein Spielplatz. Deshalb ist es auch nicht erlaubt, dass Kinder einfach zum Spaß mit dem Aufzug immer wieder hoch und runter fahren.

http://www.finblog.de/laermbelaestigung-durch-nachbar-urteile/

Ich denke Bobbycar fahren ist mit Inlineskaten, Fahrrad oder Skatebord fahren gleich zu setzen.

bin aber der meinung das Kinderlärm akzeptiert werden muss egal um welche Uhrzeit.

Im normalen Maße ja, eine Wohnung ist aber kein Abenteuerspielplatz.

Hier handelt es sich um vermeidbaren Lärm, der über das natürliche Maß hinausgeht.

Rücksichtnahme ist auch für Eltern Pflicht.

Gehe raus mit Deinem Kind - draußen kann es Bobbycarfahren so viel es will.

In der Wohnung ist das vermeidbare und unzumutbare Lärmbelästigung.

Bobbycars sind für die Straße gedacht - ja, ich denke, der Vermieter darf das.

Kinderlärm muss zwar geduldet werden - aber siher nicht das Rumfahren mit dem Bobbycar.

Und als Elternteil kann man auch versuchen, das Kind ein wenig zur Ruhe anzuhalten.