Darf der Vermieter Bobbycar fahren in der Wohnung verbieten?

22 Antworten

Man kann auch Lärm vermeiden, indem man den Krach reduziert oder zeitlich einschränkt. Und es gibt auch Nachbarn, welche sich bei jedem Pups beschweren. Hier muss man halt abwägen.

Lärm durch Fußball spielen, Fahrrad fahren, Inlineskaten: Aber auch beim toben und spielen in der Wohnung gibt es Grenzen. Fußball spielen, gehört beispielsweise nach draußen, in den Garten, auf die Wiese oder in den Hof. Auch andere Sportarten wie Inlineskaten, Fahrrad oder Skatebord fahren sind weder in der Wohnung noch im Treppenhaus erlaubt. Das Treppenhaus ist kein Spielplatz. Deshalb ist es auch nicht erlaubt, dass Kinder einfach zum Spaß mit dem Aufzug immer wieder hoch und runter fahren.

http://www.finblog.de/laermbelaestigung-durch-nachbar-urteile/

Ich denke Bobbycar fahren ist mit Inlineskaten, Fahrrad oder Skatebord fahren gleich zu setzen.

Blaetteresser  01.10.2014, 15:30

Ich denke Bobbycar fahren ist mit Inlineskaten, Fahrrad oder Skatebord fahren gleich zu setzen.

Du denkst wenigstens.....ich hatte schon Schlimmstes befürchtet.

DH !

bin aber der meinung das Kinderlärm akzeptiert werden muss egal um welche Uhrzeit.

Im normalen Maße ja, eine Wohnung ist aber kein Abenteuerspielplatz.

Hier handelt es sich um vermeidbaren Lärm, der über das natürliche Maß hinausgeht.

Rücksichtnahme ist auch für Eltern Pflicht.

Gehe raus mit Deinem Kind - draußen kann es Bobbycarfahren so viel es will.

In der Wohnung ist das vermeidbare und unzumutbare Lärmbelästigung.

Bobbycars sind für die Straße gedacht - ja, ich denke, der Vermieter darf das.

Ginger1970  01.10.2014, 15:08

Bin Deiner Meinung - aber rechtlich was dagegen zu machen wird schwierig... Leider!

Blaetteresser  01.10.2014, 15:23
@Ginger1970

aber rechtlich was dagegen zu machen wird schwierig

Ein solcher Fall ist klare vermeidbare Lärmbelästigung und muss nicht hingenommen werden.

Eltern leben nicht automatisch im rechtsfreien Raum - trotz des leider sehr undiffernzieren Urteils.

Das Maß der Dinge ist entscheidend - und ein Bobbycar gehört eben so wenig in eine Wohnung wie eine Benzin-Kettensäge.

Kinderlärm muss zwar geduldet werden - aber siher nicht das Rumfahren mit dem Bobbycar.

Und als Elternteil kann man auch versuchen, das Kind ein wenig zur Ruhe anzuhalten.

Blaetteresser  01.10.2014, 14:53

Und als Elternteil kann man auch versuchen, das Kind ein wenig zur Ruhe anzuhalten.

Genau so sieht es aus.

DH !

frazzled 
Beitragsersteller
 01.10.2014, 14:56
@Blaetteresser

man kann aber ein Kind nicht fastbiden und ruhrig stellen

Bitterkraut  01.10.2014, 14:58
@frazzled

Man muß ihm aber auch kein Bobbycar in der Wohnung zum rumfahren geben. Das ist nirgends vorgeschrieben, in keinem Elternratgeber.

Doesig  01.10.2014, 14:59
@frazzled

Nö, aber das Bobbycar wegnehmen. Es gibt noch anderes Spielzeug.

beangato  01.10.2014, 14:59
@frazzled

Nein.

Aber wenn das Kind 2 jahre alt ist, sollte es schon ein "Nein" verstehen können. Und das kannst Du immer sagen, wenn Dein Kind zu laut wird.

Ginger1970  01.10.2014, 15:02
@frazzled

Das muss man auch nicht, es gibt auch andere Beschäftigungen bei Regen! Außerdem gibt es Regenkleidung!

petrapetra64  01.10.2014, 15:02
@frazzled

nein, man kann ein Kind nicht festbinden, deswegen muss Kinderlaerm ja auch geduldet werden, aber zur gewoehnlichen Nutzung einer Wohnung gehoert es nun mal nicht, mit Fahrzeugen darin rumzufahren und man kann problemlos das Bobbycar wegstellen, dann hat sich das Problem ja wohl von alleine erledigt.

Man geht raus, das Kind kann sich austoben und dann ist es doch auch gut damit. Und da als Eltern konsequent zu bleiben und nicht einfach nachzugeben, weil man selbst seine Ruhe will (und die der Nachbarn einem egal ist), das ist eben Erziehung.