Darf der Vermieter einfach machen was er will?

7 Antworten

ja kann er, allerdings können Sie mit Ihrer Freundin vor Gericht gehen. Denn der Vermieter braucht einen "Grund" (-einen Realen und auch Vertretbaren Grund) dafür das er sie Rausschmeißen kann.

mfg

G4k

Deine Freundin sollte die Polizei wieder holen, wenn er seine Frau schlägt. Deswegen kann er sie nicht rauswerfen und ein Eigenbedarf muss schon gut belegt sein. Wenn er dann trotzdem an jemand anders vermietet, kriegt man ihn wieder dran.

Er kann sie wegen unter anderem Eigenbedarf kündigen. Aber erstens nur, wenn sie mindestens 1 Jahr dort wohnt. Zweitens bedarf die Eigenbedarfskündigung einer stichhaltigen Begründung, warum er gerade jetzt die Wohnung an einen Familienangehörigen vermieten möchte und somit dem Mieter kündigt.

Der Vermieter muss die Wohnung auch tatsächlich an seine Familienangehörigen vermieten oder für sich selbst nutzen, sonst hat die Freundin einen Anspruch auf Schadensersatz. Die Wohnung muss dann eine Zeit lang von einem Familienangehörigen genutzt werden. Mindestens 6 Monate würden wohl Gerichte urteilen, weil alles was niedriger wäre den Verdacht des Schein-Eigenbedarfs wecken könnte.

http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html

johnnymcmuff  06.11.2015, 23:06

Er kann sie wegen unter anderem Eigenbedarf kündigen. Aber erstens nur, wenn sie mindestens 1 Jahr dort wohnt.

Laut neustem BGH-Urteil sogar zwischen drei bis 5 Jahren.

JuraGold  06.11.2015, 23:10
@johnnymcmuff

Verlink das Urteil doch einfach mal. Dann wird dein Kommentar richtig wertvoll.

johnnymcmuff  06.11.2015, 23:25
@JuraGold

Verlink das Urteil doch einfach mal. Dann wird dein Kommentar richtig wertvoll.

Habe ich in meiner Antwort getan.

Die Wohnung muss dann eine Zeit lang von einem Familienangehörigen genutzt werden. Mindestens 6 Monate würden wohl Gerichte urteilen, weil alles was niedriger wäre den Verdacht des Schein-Eigenbedarfs wecken könnte.

Der Mieter müsste klagen und beweisen. Es kann durchaus Gründe geben das nach kurzer Zeit der Eigenbedarf wegfällt; aber der Verdacht liegt nahe.

JuraGold  06.11.2015, 23:27
@johnnymcmuff

Hab deine Antwort und den Link gesehen. Im Übrigen:  Ja, stimme dir zu.

Das ist so eine Grauzone.

Merke, altes deutsches Sprichwort:

Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.

Deine Freundin ist da ungewollt zwischen zwei Mühlsteine gelangt.

Trotzdem hat Deine Freundin alles richtig gemacht.

Natürlich nicht. Dann kann man gerichtlich dagegen vorgehen, wenn er es weiter vermietet.