Kann mir jemand fragen zur Zeugenaussage vor Gericht beantworten?
Hallo. Ich wurde als Zeuge zum Gericht eingeladen, wo ich auch natürlich erscheinen werde. Ich kann mich aber nicht mehr an alles zu 100% erinnern, da das geschehen schon ca. 15 Monate her ist. Vor über 9 Monaten wurde ich auch zur Polizei eingeladen um auch ne Zeugenaussage zu machen, wo ich nicht erscheinen konnte weil es Zeitlich plötzlich nicht gepasst hat. Ich habe auch davor angerufen aber niemand ist ran gegangen. Also wusste dort niemand bescheid. Wird das mir Probleme bereiten?
Und wie genau wird das dort ablaufen? Ich muss immer an diese komischen Gerichts TV Shows denken :D, wird das genauso?
Ich habe gelesen dass der Richter mich anfangs fragen zu meiner person stellt, (Name, alter, Beruf...) Die Sache ist die, zurzeit Arbeite ich nicht und besuche vorausichtlich Im Februar 2017 eine Volkshochschule um meine Quali nach zu machen. Wie soll ich ihm das sagen?
10 Antworten
Der Richter stellt Frage zu Deiner Person,wenn Du momentan nicht arbeitest dann sage das auch so,was Du in Zukunft machst spielt da keine Rolle.Es kann sein das Du gefragt wirst warum Du zu der polizeilichen Vernehmung nicht erschienen bist,sage da dann auch den Grund dafür.Dir werden dann Fragen vom Staatsanwalt und vom Anwalt des Angeklagten zur Sache gestellt,wenn Du dich an etwas nicht mehr erinnern kannst dann sage das auch so und erfinde nichts,und bleibe bei allem was Du sagst bei der Wahrheit.
Hallo allerseits
Man kann nur einen Tip geben: Sei ehrlich.
Wenn du etwas nicht mehr mit Sicherheit weißt, winde dich nicht herum und sag es. Keinem, weder Opfer, Gericht, dir oder dem Täter wird geholfen, wenn du Erinnerungslücken auffüllst.
Es läuft in echt bissl anders ab, als in den Sendungen. Aber es stimmt, dass man z Beginn zur Person befragt wird, das dient der Identitätsfeststellung. Was Du machen wirst ist dem Gericht egal, es interessiert, was Du jetzt für'n Beruf hast oer eben auch nicht.
Man wird nicht "eingeladen", sondern geladen.
Das heißt, man sollte unbedingt zu diesem Termin bei Gericht erscheinen.
Wenn man sich nicht sicher ist, wie der Ablauf des damaligen Ereignisses passiert ist, sollte man einfach sagen, daß es Erinnerungslücken gibt.
Die Befragung zur Person sollten ebenfalls genau beantwortet werden. Es hat bei der Beurteilung der Zeugenaussage keinen Belang, ob man gerade Arbeit hat, oder ob eine Umschulung ansteht.
Das Gericht macht ganz formale Feststellungen zur Person.
Dein Beschäftigungsstatus ist dabei vollkommen uninteressant.
Wichtiger wird sein, warum du den Termin für die polizeiliche Vernehmung nicht wahrgenommen hast.
Sofern der Sachverhalt zu lange her ist, solltest du dies erwähnen.
Immer noch besser als eine uneidliche Falschaussage zu machen, denn auch diese ist strafbar.
Also sollte ich einfach mit Arbeitslos antworten?