Zeugenaussage vor Gericht? Sachen hinzufügen?
Hallo zusammen,
ich habe heute meine Zeugenaussage zu einem Strafprozess gemacht.
Man hat mich gefragt wie der Vorfall sich ereignet hat und ich habe alles so erzählt wie ich mich erinnern konnte.
dann meint der Richter
Diese eine Sache haben sie bei der polizeiaussage damals aber nicht erwähnt..
und das er richtig Unannehmlich werden kann wenn ich jetzt sachen hinzufüge die ich bei der Polizei Aussage nicht gesagt habe ..
ich habe gesagt sorry ich weiß nicht mehr genau was ich bei der Aussage gesagt habe ich meine es erwähnt zu haben wenn nicht dann tut es mir leid.
wie dem auch sei
durfte ich nach dem man mir Fragen gestellt hat gehen
nun habe ich etwas Angst das ich irgendwie eine Strafe oder so bekomme weil ich etwas hinzugefügt habe was ich bei der Polizei nicht gesagt habe
aber ich habe doch nur die Wahrheit gesagt und mag sein das ich diese eine Sache bei der Polizei nicht erwähnt habe ich kann mich nicht mehr erinnern
habt ihr Ahnung ob da jetzt was auf mich zu kommt ? Der Richter hat nichts mehr dazu gesagt er war nur sehr verärgert das ich dies gesagt habe und nichts so wie bei der Polizei Aussage
8 Antworten
Wenn du bei der Wahrheit und den Tatsachen geblieben bist, hast du nichts zu befürchten. Ein Richter muss natürlich genau nachfragen, was u.U. sogar sehr unangenehm sein kann, und es ist völlig normal, dass man sich nicht wortwörtlich an alles erinnern kann, was man vor einiger Zeit ausgesagt hat.
Da kommt nichts mehr, das ist normal, wenn zwischen polizeilicher- und gerichtlicher Aussage des Zeugen etwas unterschiedlich ist, der Richter nachfragt, weshalb das bisher so nicht erwähnt wurde. Er kann schon feststellen, ob eine mutwillige Falschaussage vorliegt oder nicht. Wenn es Dir Spaß macht, schau Dir mal "Strafgericht" im Fernsehen an, kommt jeden Tag abends vor Viertelneun von RTL Plus, da kannst Du auch erleben, wenn Richter Wetzel nachfragt, weshalb das bei der Polizei nicht so gesagt wurde.
Wenn du keine Falschaussage gemacht hast, dann kommt ganz sicher nichts auf dich zu.
Nein, wenn dieses Detail der Wahrheit entspricht ist das keine Falschaussage.
Du wurdest vereidigt?
Ja
Ein Pflicht zur Darlegung aller wahrnehmbaren Ereignisse bei gleichzeitiger Überwindung des Phänomens, dass Vernunftwesen mit ihrem bisschen mehr Hirn die Wahrheit, also das, was sich tatsächlich ereignet hat und durch Beachtung aller dazu relevanten Ereignisse bis ins Kleinste hinein einem qualifizierten Konsens zuführt, gerne ein bisschen zu eigennützig wahrgenommen, gewertet und erinnert werden, woraus sich dann entsprechende Erwartungen ergeben, die problematisch bis konfliktreich werden können, ist mir nicht bekannt.
Aufgrund des Verständigungshandicaps, das ich mit meinem Kommentar nun im Vorgriff auf den wohl vom User AnglerAut erwarteten deutlich machte, teile ich auch nicht die von AnglerAut getroffene Feststellung. Denn auch Polizisten, Ermittler, Staatsanwälte und deren Tun in weitere Aktivitäten gie§ende Richter leiden unter dem Phänomen tendenziöser Verständigung, die mit der ihnen vom Volk vorbehaltlos zugestandenen und selten kontrollierten Macht auch scheu§Licht Gerichtsverfahren anrichten können, die dann von Richtern, Gutachtern und Schöffen mit der selben Verständigungsbehinderung zum Nachteil des Volkes genutzt werden, um sich selbst und ihre Familien recht gut zu unterhalten.
Das ist schlecht. Dann wird die Sache wohl zumindest geprüft. Fragt sich halt, ob sie es dir beweisen können. Meine erste Verhandlung war eine Falschaussage. Ach schön wars...
Es war ein Telefongespräch bzw. Ich habe denn Notruf angerufen und das habe ich genau so auch gesagt nur was mir der Mann an der anderen Leitung gesagt hat das habe ich bei der Polizei Aussage nicht Erwähnt können die dieses Gespräch denn nachverfolgen ? Das liegt jetzt 8 Monate zurück
Nein.
Okay, dass du vereidigt wurdest, dass ändert nun die Sache etwas. Zumindest in Feinheiten. Meine Antwort lasse ich dennoch hier so stehen.
Wie ist es dazu gekommen, dass du vereidigt wurdest? Nur mal als Anmerkung, im Regelfall ist man nicht vereidigt. Also es muss wirklich in der Hauptverhandlung genau gesagt worden sein, dass du nun unter Eid aussagst. Das ist nicht zu verwechseln mit der anfänglichen Rechtsbelehrung. Dort sagt das Gericht, das die Möglichkeit der Vereidigung besteht und das eine Falschaussage strafbar ist.
Das ist noch keine Vereidigung. Im Grunde aber auch egal, in dem Fall wird das dann nun überprüft. Ich glaube aber das du dich da etwas verhört hast. :)
Ja also die Rechts Belehrung und das wenn ich falsch aussage ich mit 3 Monaten und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren rechnen kann ist das kein Eid ?
Ja also die Rechts Belehrung und das wenn ich falsch aussage ich mit 3 Monaten und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren rechnen kann ist das kein Eid ?
Nein, dass ist noch keine Vereidigung. :-)
Hab mir schon gedacht, dass da genau dieses Missverständnis vorliegt. Du bist also nicht Vereidigt worden und für das weitere hatte ich dir ja schon hier meine Antwort geschrieben. Du musst dir als wirklich keine Sorgen machen. Dein Fall ist einfach wie jeder andere. Häufig wissen Zeugen vor Gericht nach der langen Zeit nicht mehr alle Umstände.
Hi.
Grundsätzlich gilt das Wort bei Gericht in der Hauptverhandlung. Das was du bei der Polizei vorher gesagt hast ist zwar in der Akte aber "nicht relevant". Der Richter hat dich - das muss er auch - darauf aufmerksam gemacht, was bei Falschaussagen drohen kann. Das ist lediglich eine Rechtsbelehrung. Die Art der Nachfrage ist nur dazu da um herauszufinden was tatsächlich stimmt oder ob nicht doch im Einzelfall Aussagen bewusst (!) abgeändert werden.
Das was dir passiert ist, dass passiert in wirklich jedem Strafprozess. Der Grund ist oft einfach zu erkennen. Die Zeugenaussage ist weitgehend unmittelbar nach der Tat bzw. nach Bekanntwerden der Tat. Die Hauptverhandlung ist meistens deutlich später. Im Schnitt ist sie acht bis zehn Monate später.
Dort kommen unweigerlich Diskrepanzen zustande und das ist im Regelfall auch nicht weiter wild. Das Gericht will aber den Sachverhalt genau erkennen und wenn es unterschiede in den Aussagen gibt, dann wird dem nachgegangen. Keine Sorge, das Gericht ist das gewohnt und kann damit umgehen.
Erst wenn du wissentlich falsch Ausgesagt hast, dann wäre das Anlass zur Sorge. So brauchst du dir keine Gedanken machen. Wichtig ist nur das in der Hauptverhandlung möglichst genau ausgesagt wird. Denn wie ich bereits schrieb, die Aussagen da sind die welche verwendet werden - nicht die bei der Polizei.
Da wird jetzt gar nichts mehr kommen - außer Du hättest willentlich eine Falschaussage gemacht.
Ich habe die Wahrheit unter eid gesagt und etwas hinzugefügt was ich bei der polizeiaussage nicht gesagt habe gilt das auch als Falschaussage ?