Unterhalt Pfänden (Konto, Gehalt, Finanzamt)?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Beistandschaft endet weil das Kind 18 wird? Dann ist die Frau eh raus, denn dann muss das Kind die Pfändung weiter betreiben, zur Not den Titel auf sich umschreiben lassen.

Und wenn das Jugendamt in Untätigkeit verfällt, dann stellt sich auch die Frage: warum hat sie nicht längst die Beistandschaft aufgehoben und sich einen Anwalt genommen?

https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/unterhaltsverfahren-volljaehrig-kinder.html

Handelt es sich jetzt also tatsächlich um die Volljährigkeit, dann sollte das Kind nun zusehen sich einen versierten Anwalt zu nehmen! Zumal es ab 18 ohnehin seine Ansprüche gegen beide Elternteile geltend machen muss, wenn noch ein Unterhaltsbedarf besteht.