Unterhalt Pfänden (Konto, Gehalt, Finanzamt)?
Hallo,
eine Freundin von mir hat mit ihrem Ex ein Kind. Für das Kind endet bald die Beistandschaft vom Jugendamt. Der Ex hat nun mittlerweilen ca. 3000 Euro an Unterhaltsschulden offen. Das Jugendamt unternimmt leider nichts, da er nach Androhung der Pfändung immer mal wieder ein wenig was überweist.
Da die Beistandschaft aber nun endet, muss sie die Schulden nun weiter eintreiben.
Nun stellt sich mir die Frage, was alles gepfändet werden kann? Der Freibetrag kann ihm bleiben, ja. Nur, kann man neben seinem Arbeitgeber auch sein Konto oder die zu erwartende Steuerrückerstattungen vom Finanzamt pfänden?
2 Antworten
Die Beistandschaft endet weil das Kind 18 wird? Dann ist die Frau eh raus, denn dann muss das Kind die Pfändung weiter betreiben, zur Not den Titel auf sich umschreiben lassen.
Und wenn das Jugendamt in Untätigkeit verfällt, dann stellt sich auch die Frage: warum hat sie nicht längst die Beistandschaft aufgehoben und sich einen Anwalt genommen?
https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/unterhaltsverfahren-volljaehrig-kinder.html
Handelt es sich jetzt also tatsächlich um die Volljährigkeit, dann sollte das Kind nun zusehen sich einen versierten Anwalt zu nehmen! Zumal es ab 18 ohnehin seine Ansprüche gegen beide Elternteile geltend machen muss, wenn noch ein Unterhaltsbedarf besteht.
Hier kannst Du nachlesen