Darf der Insolvenzverwalter Konto UND Gehalt pfänden?

3 Antworten

Er darf es. Die Gehaltspfändung und Kontopfändung sind unabhängig voneinander.

http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/kontopfaendung-lohnpfaendung-doppelpfaendung-grundwissen/

Darf ein Gläubiger, der bereits den Lohn gepfändet hat, eigentlich noch das Konto pfänden (oder umgekehrt)? Das ist eine nicht selten zu hörende Frage. Dazu muss man wissen: Pfändungsmaßnahmen dienen immer nur dem Ziel des Gläubigers, seinen Anspruch durchzusetzen. Er ist dabei nicht auf einen bestimmten Pfändungsgegenstand beschränkt. Zwar handelt es sich bei der Lohn- wie auch der Kontopfändung jeweils um eine Drittschuldnerpfändung (es wird beim Schuldner des Schuldners gepfändet), aber diese bezieht sich in beiden Fällen auf nicht identische Pfändungsobjekte. Das sieht man daran, dass es möglich ist, dass zwar die Lohnpfändung erfolglos verläuft, die Kontopfändung (oder eine andere Form der Pfändung) aber gleichwohl erfolgreich sein kann. So können z.B. neben dem Gehalt auch andere Einzahlungen auf einem Konto eingehen, die keinen Pfändungsschutz genießen. Andersherum ist möglich, dass der Lohn erst gar nicht auf dem gepfändeten Konto eingeht. Es gibt daher nicht nur ein nachvollziehbares Bedürfnis für Gläubiger, an mehreren Stellen präsent zu sein. Der Gläubiger darf vielmehr auch alle im Gesetz vorgesehenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen parallel ergreifen. Deshalb ist es auch nicht zu beanstanden, wenn ein Gläubiger Konto und Lohn pfändet. Anders ist es nur dann, wenn eine “echte” Doppelpfändung vorliegt, d.h. das selbe Pfändungsobjekt mehrfach gepfändet wird (z.B., wenn der Gläubiger wegen ein und derselben Forderung ein bestimmtes Konto zweimal pfändet). Wenn man diese Hintergründe kennt, fällt es leichter, sich auf bestimmte Pfändungsszenarien einzustellen. Denn eines gilt immer: Wer sich als Schuldner von Maßnahmen seiner Gläubiger überraschen lässt, hat verloren. Es ist in einer Situation der Pfändungsbedrohung wichtig, vorbereitet zu sein und seine Schutzrechte geltend zu machen.

Er darf doch nicht das Gehalt pfänden direkt beim Arbeitgeber und dann nochmal etwas von diesem Gehalt pfänden auf dem Konto? Wobei er dann unter die Freigrenze geht. Es besteht eine Freigrenze beim Gehalt bei Ihrem Verdienst von ca. 1200,00€. Wenn das die Freigrenze ist, darf der Verwalter doch nicht noch aufm Konto wieder etwas von diesem Gehalt pfänden, welches dann natürlich die Freigrenze vom Konto 1028,00€ übersteigt, Wozu gibt es dann die Pfändungsgrenze beim Gehalt?

@forny1985

Doch genau das darf er. Bei der Gehaltspfändung gibt es einen generellen Freibetrag von 1.029,99 Euro der sich nach der persönlichen Situation des Schuldners erhöhen kann. Bei deiner Bekannten ist der Freibetrag halt 1200,-€. Die Bestimmung des Pfändbaren teils übernimmt der Arbeitgeber.

Bei einem P- Konto gibt es den statischen Freibetrag von 1.028,89 Euro, was sich nun ziemlich mit dem Betrag bei der Lohnpfändung deckt. Da die Banken nicht die persönliche Lebenssituation des Schuldners kennt müssen sie nicht wie der Arbeitgeber die Pfändungstabelle berücksichtigen. Das Konto ist erstmal bis auf den Betrag gepfändet. Hier liegt es nun an dem Schuldner selbst den Freibetrag höher setzen zu lassen. Dafür muss deine Bekannte einen Antrag beim Amtsgericht stellen. Dann wird sie auf dem Konto über mehr Geld verfügen können.

Die Doppelpfändung ist erlaubt da auf dem Konto ja auch Gelder eingehen könnten die kein Lohn sind, z.B.: Trennungsunterhalt. Durch die 2. Pfändung ist sie eigentlich ja nicht benachteiligt sie hat nur einen höheren Aufwand weil sie den Antrag bei Gericht stellen muss.

http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/kontopfaendung-lohnpfaendung-doppelpfaendung-grundwissen/ lies dir das mal in Ruhe durch, da steht alles sehr gut und verständlich beschrieben.

Hier pfändet aber nicht ein Gläubiger, sondern der IV. Dieser hat nur Zugriff auf den Pfändbaren Betrag gemäss §850 ff ZPO (Tabelle), Andere Vermögenswerte wären pfändbar, sofern Sie der Pfändung unterliegen. Kontozugriff erhält der IV nur als Vermögensverwalter. Nicht aber als Gläubigervertreter. Insofern ergibt sich aus dem Recht der Verwaltung nicht das Recht, über den Freibetrag hinaus vom Konto auch noch die Differenz ein zu ziehen.

Ist das Verfahren beendet und die Wohlverhaltensphase erreicht, besteht überhaupt kein Zugriff auf das Konto mehr.

Der IV hat nur Zugriff auf den Pfändbaren Betrag gemäss §850 ff ZPO (Tabelle), Andere Vermögenswerte wären pfändbar, sofern Sie der Pfändung unterliegen. Kontozugriff erhält der IV nur als Vermögensverwalter. Nicht aber als Gläubigervertreter. Insofern ergibt sich aus dem Recht der Verwaltung nicht das Recht, über den Freibetrag hinaus vom Konto auch noch die Differenz ein zu ziehen. Da das Verlangen scheinbar bei der Bank angemeldet wurde, muss dringend ein Beschluss des Insolvenzgerichtes zur Unpfändbarkeit dieses Betrages und zur Kontofreigabe in Höhe des Freibetrages nach Tabelle her. Also formlos beim Insolvenzgericht Beschwerde gegen das Verlangen des IV einlegen,

Ist das Verfahren beendet und die Wohlverhaltensphase erreicht, besteht überhaupt kein Zugriff auf das Konto mehr.

Nein, natürlich nicht. Warum sollte er auch? Der Schuldner muß ja alle finanziellen Transaktion mit seinem Insolvenzverwalter ordnen und sich selber pfänden geht nicht.

Die Insolvenzverwalterin will diesen Betrag pfänden und hat sich bei der Bank als Empfänger für Geld das über dem Freibetrag von der Bank liegt (1028,00€) eingetragen. Wie kann man dagegen angehen? Sie pfänden ja schon bis zur Freigrenze vom Gehalt, was auch absolut in Ordnung ist.

@forny1985

Eine Insolvenzverwalterin bekommt doch keinen Titel und darf somit auch nicht pfänden, so lese ich jedenfalls die Literartur.

Das ist schlichtweg falsch. Es geht. Der Insolvenzverwalter ist dafür da das pfändbare Vermögen an die Gläubiger zu verteilen und nicht dafür den Schuldner zu schützen.

Ich habe es bei meiner Freundin erlebt (keine Insolvenz). Sie hat eine Gehaltspfändung. Kurz vor Weihnachten hat der Gläubiger ihr Konto gepfändet, denn das vorher eingegangene Weihnachtsgeld wird bei der Gehaltspfändung nur zum Teil gepfändet, durch die Kontopfändung kam der Gläubiger an das Geld noch ganz ran.

@Minty79

Entschuldigung, ein Gläubiger kann nicht (mehr) pfänden, genau deshalb hat ja der Insolvenzverwalter zu verteilen was da ist. Er kann aber nicht pfänden und genau das habe ich gesagt. Was deinen Freundin und auch noch ohne Insolvenz so alles macht, hat doch mit dieser Angelegenheit gar nichts zu tun.