Kann mein Fahrlehrer sich weigern mir die Ausbildungsbescheinigung pers. zu geben wenn ich sie will?
Ich komme mit meinem Fahrlehrer überhaupt nicht zurecht. Also habe ich mir eine neue Fahrschule gesucht. Der Fahrlerer dort meinte, ich muss mir nur noch die Ausbildungsbescheinigung holen von meinem alten lehrer besorgen.
Also bin ich hin und habe ihm erzählt, dass ich die fahrschule wechsle und ich meine Ausbildungsbescheinigung gerne hätte. Nun meinte er, er muss mir garnichts geben. Mein neuer Fahrlehrer muss persönlich ihn anrufen, das mit ihm absprechen und die Bscheinigung dann holen, oder sich zuschicken lassen.
Daraufhin bin ich zu meinem neuen Lehrer gegangen. Er meinte, er muss sie mir geben, wenn ich sie verlange das ist mein Recht. Ich könnte ihn beim TÜV melden, anzeigen oder sonst was machen meint er.
Aber wenn ich will würde er da natürlich anrufen. Wofür ich mich entschieden habe, da ich Stress vermeiden will. Nun hat er meinen alten Lehrer nicht erreicht. Und ich habe gemeint, ich geh selbst nochmal hin um sie zu holen.
Allerdings bin ich mir immer noch unsicher. Ich will nur ungerne hingehen, und ihn drohen es zu melden, wenn er sie mir wieder nicht gibt.
Ist es wirklich so, dass er sie mir sofort geben muss, wenn ich sie haben will? Wie soll ich handeln? :(
3 Antworten
er muss sie dir geben, zu schicken aber du musst die offene rechnung begleichen....
klar muß er sie dir geben. ich kenne zwar jetzt das genau recht nicht, aber du willst den Führerschein machen, das ist etwas amtliches. Dazu sind einige Fahrstunden Voraussetzung. Und wenn du das bei dem abbrichst, hast du ein Recht auf einen Nachweis, was du dort schon abgeleistet hast
aber angenommen, du hättest jetzt keine andere Fahrschule. Du brichst den Führerschein einfach so ab, mußt du doch ein recht auf eine Bescheinigung haben, was du schon gemacht hast.
Jaja, und diese meint er kann er nur privat meinem neuen Fahrlehrer geben. Aber mein neuer meint, er muss sie mir geben, wenn ich es will.
Ja, darin steht halt, dass ich die Sonderstunden gemacht habe. Und Theorieprüfung... =/
Schon krass wie Menschen drauf sind, wenn sie sich in ihrer Ehre gekränkt fühlen.
Schau mal dort:
hm auf beiden Seiten steht, daß die alte Fahrschule verpflichtet ist, die Bescheinigung auszustellen. Dort habe ich jetzt aber auch nichts gefunden, ob die Bescheinigung dem Fahrschüler ausgehändigt werden muß. Ich persönlich vermute zwar schon, wie ich in meiner Antwort ja gesagt habe. Aber das ist sicher irgendwo ganz klar geregelt. Komisch, daß man darüber im Internet nichts findet.
Kann es sein, dass du nicht überzeugend genug aufgetreten bist?
Ruf dort an, dass du die Bescheinigung am XXX um XXX abholst. Sollte er nicht da sein, schreibt du einen netten kleinen Brief an den TÜV und machts dort eine Anzeige. Inkl. der Aufstellung der Kosten, die du gehabt hast, weil du 3x dahinter her gerannt bist.
Das ist doch lächerlich!
Selbst wenn du einen § hast, wenn er weiß, dass du nicht den Ars.ch in der Hose hast, das durschzusziehen, wird er dir die Bescheinigung nicht aushändigen!
Mit dem Satz:
Wenn du die Fahrschule wechseln möchtest, ist deine alte Fahrschule verpflichtet, dir eine theoretische-, sowie eine praktische Ausbildungsbescheinigung auszustellen.
ist doch alles klar oder?
vielleicht kann ich ja meinen neuen Lehrer nochmal dazu überreden...
Oh mann =(
Ich werd morgen hingehen und da ich in letzter Zeit eh geladen bin auf den Tisch hauen und ihm sagen, das ich sie haben will!!!
Ich persönlich würde es auch so machen, wie du sagst. Hab so etwas ähnliches auch mal gemacht, als ich den Handyanbieter wechseln wollte und der alte Probleme mit er Rufnummernmitnahme gemacht hat. Da hieß es auch vom alten Provider, das wäre das Problem des neuen Providers, das zu regeln, mir wollte man da nicht helfen, da habe ich dann mal doch etwas pampiger reagiert und dann hat der alte Provider das Problem gefunden. Der Datenabgleich ist einfach nur Fehlgeschlagen, weil bei meinen Kontodaten beim alten Provider keine Anrede ausgewählt war. In sofern gebe ich dir recht, wenn man mutig auftritt, hilft das schon. Aber ich befürchte, damit kannst du dem Fragensteller nicht helfen. Das ist meistens so, wenn Fahrschüler probleme mit ihrme Fahrlehrer haben, liegt es zwar oftmals am Fahrlehrer, wäre aber auch an dem Fahrschüler, wie er damit umgehen kann. Und Fahrschüler, die die Fahrschule wechseln wollen, haben selten die Durchsetzungskraft, auch mal gegen den Fahrlehrer zu reden. Deshalb halte ich es schon für hilfreich, wenn man sich auf einen genauen Paragraphen berufen kann mit dem man dann auch schriftlich mit einer Fristsetzung die Aushändigung einer solchen Bescheinigung einfordern kann.
So, wenn du mit § glücklicher bist, dann wusel dich da durch!
http://www.gesetze-im-internet.de/fahrschausbo_1999/index.html
Ganz besonders interessant:
§8 Abs. 1 Satz 6 und 7
in den von dir genannten Stellen steht drin, daß der Fahrlehrer eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er eine Bescheinigung über die Teilnahmen an Fahrstunden ausstellt, obwohl das nicht zutreffend ist. Dem Fragensteller ging es aber um genau den umgekehrten Fall.
Geben sowieso, aber es geht ja jetzt darum, ob er sie mir persönlich gibt. Oder ob nur mein neuer Fahrlehrer die Bescheinigung in anspruch nehmen darf.
Oh mann, der Kerl hat das nur gemacht, damit er weis zu wem ich gehe <.<