Fahrschule angemeldet nicht hingegangen (Anmeldegebühren)

9 Antworten

wer "A" sagt, muss auch "B" sagen. anmelden und dann seinen pflichten nicht nackommen, erzeugt eben konsequenzen, sprich zahlungsverpflichtungen. du kannst auch nicht so mal aus spaß im internet etwas bestellen und dann nicht bezahlen.

Wer sich bei einer fahrschule anmeildet, muss auch der Grundgebühr nachkommen. ob er hin geht oder nicht.

almmichel  08.12.2014, 18:47

Das weißt du als junges Mädel schon. Gut so.

Wenn der Gerichtsvollzieher bereits kommt ist es zu spät für irgendwelche Einwende. Du hast eine Vertrag abgeschloßen , wenn Du nicht hingehst ist das Deine Sache. Zahlen mußt Du trotzdem

Du hast bestimmt vorher reichlich Mahnschreiben bekommen. Keine Reaktion von dir. Jetzt musstdu die Suppe auslöffeln die du dir eingebrockt hast. Wird dir hoffentlich eine Lehre sein.

Grundsätzlich kann er die ANMELDEGEBÜHR verlangen.. darin sind ja die Theoriestd vorhanden.. ob du hingehst oder nicht ist dein Problem... allerdings ist es ziemlich dreist von ihm dir nicht die Wahrheit zu sagen.. Bzw.. es nicht wirklich mit dem Inkassobüro zu klären.