Kann man vor der Scheidung sein ganzes Geld verschenken?
Man muss bei einer Scheidung einen Zugewinnausgleich machen. Nun könnte man einfach vor der Scheidung sein ganzes Geld verschenken ( Ist doch eh mein eigenes Geld) Und das Problem mit dem Zugewinn hätte sich gelöst? Geht das so einfach?
6 Antworten
Lies § 1375 Absatz 2 Nr. 2 BGB : https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1375.html
Da ihr eben keinen Ehevertrag mit Gütertrennung habt, stürzt dich das Verschenken deines Geldes erst Recht in den Ruin.
Was vor der Ehe vorhanden war, fällt nicht in den Ausgleich. Die Beweislast liegt bei dir.
Zugewinn ist nicht dein Gehalt, wohl aber Rentenansprüche, gemeinsam angeschaffte Güter, usw.
Klar kannst Du das. Ändert dann aber am Zugewinnausgleich nichts. Den hast du trotzdem zu zahlen.
Das geht gar nicht, weil ein Ehepartner ohne Zustimmung des anderen nicht über sein Vermögen im Ganzen verfügen kann,
Aber nicht über den Zugewinn aus dem Vermögen. Deine Frage passt nicht zu diesem Kommi.
So? Wenn du einem Scheidungsanwalt nicht glauben willst, dann schau einfach mal in den § 1365 BGB und staune.
Nun gut, da steht aber auch nur Vermögen im Ganzen, dann wird eben die Hälfte verschenkt.
Könnte sogar klappen
Nein, so einfach geht das nicht, sonst würden das viele machen :)
Einen Moment mal, ich kann doch über mein eigenes Vermögen, ohne Mitbestimmung des anderen verfügen. Es geht um eine Zugewinngemeinschaft und die Konten sind getrennt.