Wie ist der Zugewinnausgleich einer nicht verkauften Immobilie bei Scheidung zu beachten wenn nur ein Eigentümer Eigentümer ist?

3 Antworten

Wenn sie Leistungen von der ARGE bekommt muss sie auf den Zugewinnausgleich bestehen. Evtl. Ist sie dann nicht bedürftig. Ausserdem musst du ihr im Trennungsjahr Unterhalt zahlen, wenn du kannst.

dir gehörte die Wohnung bereits vor der Ehe, die Wohnung bleibt dir, nur der Wertzuwachs fällt in den Zugewinn. 

Die Wohnung haben wir während der Ehe gekauft aber halt ich allein.

@coloneltw

damit dürfte das Haus VOLL in den Zugewinn fallen

Zugewinngemeinschaft (Normalfall)

Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an und auch nicht ob das Haus verkauft wird; entscheidend ist nur, ob das Endvermögen größer ist als das Anfangsvermögen. der Ehegatte muß auch die Schulden nicht mitbezahlt haben.

Das Haus gehört zum Anfangsvermögen und damit auch zum Endvermögen. Beide Vermögen sind grundsätzlich mit dem tatsächlichen Wert festzustellen; das geht aber meist nicht.

Als Bewertungsmaßstab wird daher meist vom Verkehrswert (vermindert/vermehrt um Schulden/Restschulden oder sonstige Beträge) ausgegangen.

Schulden, die während der Ehe getilgt werden, erhöhen das Vermögen (Beim Anfangsvermögen wird es zunächst abgezogen) und wären bei einer Scheidung im Rahmen des Zugewinns ggf. ausgleichspflichtig, wenn das Endvermögen entsprechend höher wäre.

Wenn das Endvermögen höher als das Anfangsvermögen ist, dann stehen dem Ehepartner 50% des Zugewinns als Geldleistung zu.

Es findet allerdings keine gesonderte Betrachtung der Immobilie statt sondern alle Vermögenswerte werden zusammengefaßt (d. h. auch der andere Partner kann ja auch Vermögenszuwächse haben, die ausgeglichen werden müssen ) - per Saldo bleibt dann ein Betrag über, der ausgeglichen werden muß.