Wie fallen Grundstücke/Häuser in den Zugewinnausgleich?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn das Haus über die Jahre also an Wert gewinnt steht das jedem zu 50 % zu. Soweit korrekt?

Nein: Der Zugewinn wird für beide Ehepartner getrennt berechnet und ergibt sich aus der Differenz ihres jeweiligen End- zum Anfangsvermögen. Die Differenz beider Zugewinne bekäme hälftig derjenige, der weniger ehelichen Zugewinn erzielte.

A hat also Bausparvetrag von + 45.000 Eur gegen Immobilienwert + 45.000 EUR (plus Hypothek -120.000 EUR) getauscht oder vor und während der Ehe bereits Vermögen durch Immobilienbesitz von + 45.000 EUR gehabt.

Durch Zinsen der Hypothek steigt der Wert nun nicht, nur durch Tilgung. Und hier tauscht A dann weiter Bares gegen höheren Immobilienwert, ohne das sein Zugewinn steigt :-O

Der steigt allenfalls schneller durch Mitfinanzierung der B. Nur:

Oder kann Partner B die getilgten Raten als Zugewinn / Ausgleichsmasse anteilig einfordern?

Jein. B muss sich natürlich dabei den gezogenen Nutzen vermutet mietfreien Wohnens auf ihren Hypothekenanteil anrechnen lassen.

Im Ergebnis kann sie also keinen Honig daraus saugen, wenn sie für gemeinsamen Wohnraum nun statt einem fremdem Vermieter 300 EUR Mietanteil ihrem Ehegatten 300 EUR als Nutzungsentgelt überwiesen hätte :-O.

G imager761

  1. Richtig, Häuser, wo nur einer im Grundbuch steht, stehen bei der Scheidung auch nur dem zu.

  2. Die Wertsteigerung während der Ehe ist Zugewinn und wird daher geteilt. Der Hauseigentümer hat in Bar auszuzahlen.

  3. Eine Rückzahlung von Kredit ist natürlich auch Zugewinn. Wenn sich während der Ehe Schulden von 100.000,- auf z. B. 50.000,- verringern ist das doch auch ein Vermögenszuwachs. Es ist doch nichts anderes, als würde man von 0,- Euro 50.000,- Euro ansparen.

Komplettes Beispiel:

Bei Eheschließung hat einer von beiden (aus vereinfachungsgründen ein Vermögen von 0,- euro.

Der andere ein Haus im Wert von 300.000,-, belastet mit 200.000,-.

Im Moment wo die Ehe scheitert, hat das Haus einen Wert von 350.000,- und es sind noch 100.000,- Schulden drauf.

Dann ist der Zugewinn 150.000,- Euro. Damit muss der Eigentümer des Hauses dem anderen 75.000,- auszahlen.

Damit muss der Eigentümer des Hauses dem anderen 75.000,- auszahlen.

Unterstellt, dass "der andere" bei Zugang des Scheidungsantrages unverändert 0 EUR oder ausschliesslich durch Erbschaft erzieltes Vermögen hätte.

@imager761

Deshalb hatte ich das Beispiel so gewählt, hätte dabei schreiben sollen, "keine Veränderung in der Ehe"

letzteres naürlich. der anwalt macht eine komplette auflistung. und da es DEIN haus ist, an dem sie unwissenderweise mit bezahlt hat, wirst du ihr komplett alles zurück zahlen müssen. das ist kein zugewinn, das war ein betrug. du hast sie betrogen. sie dachte, es ist euer gemeinsames haus.

Rechtsirriger Unfug :-O

Der behauptete Straftatbestand des Betruges ist hahnebüchender Blödsinn.

Wie B mangels entsprechender Mitwirkung mit notarieller Beurkundung über die Eigentumsverhältnisse im Unklaren sein konnte oder bei einem offensichtlich gemeinsamen Hypothekendarlehen bzw. einer übereinstimmenden Kostentragungsvereinbarung "unwissenderweise" Zahlungen geleistet haben soll, erschliesst sich mir jedenfalls nicht.

G imager761

Bei Zugewinn wird nicht die Schuldenentwicklung sondern ausschließlich die Wertveränderung des Hauses berechnet. So wird für das Gebäude samt Grund und Boden ein Gutachten auf den Zeitpunkt der Eheschließung und den der Trennung/Scheidung erstellt. Der sich aus diesen beiden Werten ergebende Differenzwert ist Basis für die den Zugewinn oder Verlust, der dann mangels anderer Vereinbarung ( z.B.Verzicht auf Zugenwinnausgelich bei ges. Güterstand) gegenseitig auszugleichen wäre. Sollte statt einer Wertverbsserung, aus welchen Gründen auch immer eine Stagnation oder gar Wertminderung festgestellt werden, dann steht der "Zugewinnzug" oder bewegt sich sogar ins Negative, was aber regelmäßig nicht der Fall sein dürfte.

Gegenseitige finanzielle Aufwendungen während der Ehe sind gesondert zu berücksichtigen.

DH - mit der Ergänzung, das der eheliche Zugewinn des Mannes und der Frau getrennt berechnet und die Differenz beider Zugewinne hälftig ausgeglichen wird.

G imager761