wenn man hartz IV bekommt ist da zugewinn einkommen oder vermögen

4 Antworten

Im Grunde genommen sollte es sich um "Vermögen" handeln da der Zugewinnausgleich ja nur eine "Vermögensumwandlung" darstellt. Dass das Jobcenter da erst einmal eine andere Auffassung vertreten wird, damit wirst Du allerdings rechnen müssen. Dann gehst Du bitte zu einem Anwalt für Sozialrecht. Bedenke aber, dass es möglich ist dass durch die 5.000 Euro das Schonvermögen überschritten wird und Du dann ggf. einen Teil tatsächlich angerechnet bekommst. Es wird kein Weg daran vorbei führen, den Umstand Deinem Sachbearbeiter mitzuteilen und seine Entscheidung abzuwarten. Viel Glück.

Sehe ich genauso.

Letztlich liegt eine Liquidation von "Sachwerten" vor, die der Antragsteller vor Antragstellung besessen hat, die also zum Zeitpunkt der Antragstellung seinem Vermögen zugerechnet werden mussten, auch wenn der Umfang möglicherweise nocht nicht genau bestimmbar war.

danke für deine antwort, das jobcenter sieht es als einkommen und die ganze sache liegt sogar schon beim LSG , denn selbst mein anwalt sieht es als vermögen, denn das geld ist nicht mehr vorhanden, denn ich habe vom jobcenter und das ist es ja was ich nicht verstehe zur auflage bekommen das ich davon meine schulden bezahlen sollte und jetzt wo die wissen das es nicht mehr da ist rechnen die es 10 monate als einkommen , zumal die von anfang an wo ich den erstantrag gestellt habe wussten das ich dieses vermögen habe.

@hatschi2601

Grundsatz ist: was zum Zeipunkt der Antragstellung (ggf. unter Berücksichtigung der Rückwirkung der Antragstellung auf den Monatsersten) an Sachwerten oder Geld vorhanden war, ist Vermögen.

Allenfalls irgendwelche Erträge aus diesem Vermögen (Zinsen, Ausschüttungen ...) dürfen als Einkommen gewertet werden.

Es ist Einkommen. Und schlimmer noch: Nach § 11 Abs. 3 SGB II ist die Summe auf 6 Monate zu verteilen. Das bedeutet also, daß Du die nächsten 6 Monate von dem Geld leben mußt. Sogar die Krankenversicherung ist davon zu zahlen. Schaust Du hier: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/11.html

Rein buchhalterisch wäre das ein Vermögenstausch. Vorher hattest du eine Forderung die jetzt beglichen wurde. Das Jobcenter könnte das im Monat des ZUflusses aber anders sehen.Dann hättest du im Zuflussmonat keinen Anspruch. Danach müsste der Ausgleich auf jeden Fall als Schonvermögen behandelt werden. Es kommt dann darauf an, ob noch weitere Vermögenswerte angerechnet werden.

marschier einfach zum amt und frag da nach, dann bist du auf der sicheren seite

Haha, das möchte er bestimmt nicht, weil das Amt dann gleich bescheid weiß .

@konstanze85

Geh hin, und du bist es los ...

@Rudi2009

ich finde es aber nicht in ordnung hier zu fragen und wenn er dann weniger bekommen würde, zu versuchen es an dieser institution vorbeizuschleusen, das sind meine steuern.

@linuxmaverick

Ja meine auch und ich würde es trotzdem machen -.- wenn ich er wäre.

auf der sicheren seite ist man dann noch lange nicht. gerade die jobcenter-mitarbeiter versuchen die kunden zu betrügen wie es nur geht.

@nabucco123

Das habe ich auch schon festgestellt (wenn es auch nicht überall so ist).