Kann man Stundenlohn nachweisen?

3 Antworten

Zum einen ist der Mindestlohn 8,84€. Und der darf auch nicht unterschritten werden, wenn du Stücklohn vergeben würdest.

Und so einfach wie du dir das vorstellst ist das nicht.

Und schon gar nicht privat.

Das was du da betreibst ist gewerblich und daher von dir anzumelden, mit allen Pflichten und Rechten, die du als Arbeitgeber/Vermittler haben wirst.

Daher gilt für dich: Kurst für Existenzgründer besuchen. Denn dort erlernst du alle wichtigen Dinge, Begriffe und Voraussetzungen zur Selbstständigkeit, die ein selbstständiger wissen muss.

Und du solltest dir auch einen Steuerberater anlachen.

Es gibt auch eine Möglichkeit einen Fixpreis zb pro angefertigtes Stück abzurechnen.

Dann musst du aber erstmal ausrechnen, wie lange man im Schnitt für die Porduktion von einem Stück braucht. Natürlich ist einer, der das zum ersten mal macht, viel langsamer als einer, der das schon tausendfach erledigt hat. Also sollte man so fair sein und eine Zeit festlegen, in der die Arbeit auch tatsächlich machbar ist.

Es kommt dann halt immer drauf an, wie man den Arbeitsvertrag festlegt.

Achja, und auch bei einem Stückpreis darf der umgerechnete Mindestlohn pro Stunde nicht unterschritten werden.

Lohn/Stück musst du zahlen.

Das wird auf den Webseiten nur nicht auftauchen, weil es eher ungewöhnlich ist. Ist aber trotzdem in Ordnung.