40- Std.-Arbeitsvertrag aber keine Arbeit da...

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Wenn dein Arbeitsvertrag 40 Stunden ausweist und du nur 30 Stunden von deinem AG beschäftigt wirst so ist dieses erst einmal völlig in Ordnung.

Das hilft ihm allerdings nicht dabei, dir weniger Gehalt zu zahlen. Nach §615 BGB muss dir der AG dein Gehalt zahlen und kann nicht dafür Nachleistung verlangen.

Wenn er dich also nach Hause schickt, dann musst du trotzdem für deine Schicht komplett bezahlt werden und brauchst nicht am Wochenende die Zeit nacharbeiten.

Das hängt aber auch davon ab, wie die Stunden nach dem Arbeitsvertrag über die Woche verteilt sind.

Gibt es keine Verteilung auf die Wochentage, dann ist der Arbeitgeber leider frei (im Rahmen des "billigen Ermessens"), auch das "Wochenende" für den Arbeitseinsatz zu bestimmen.

Sind aber die Arbeitstage festgelegt auf Montag bis Freitag - dann hast Du selbstverständlich Recht.

@Familiengerd

Klar, Gerd.

Aber ich habe hier auch nichts von Wochentagen geschrieben, sondern dass es nicht möglich ist, jemanden nach Hause zu schicken und ihn dann dafür am Wochenende arbeiten zu lassen.

Wenn es im vornherein so geplant wäre, dann ist das natürlich möglich.

Allerdings ist es nun mal so, dass bei einem 40-Stunden-Vertrag auch 40 Stunden planen muss, bzw. die Differenz dann ohne Gegenleistung vergüten muss.

Anders wäre es ja nur, wenn man eine Monats- oder Jahresarbeitszeit vereinbaren würde.

@skychecker

Aber ich habe hier auch nichts von Wochentagen geschrieben, sondern dass es nicht möglich ist, jemanden nach Hause zu schicken und ihn dann dafür am Wochenende arbeiten zu lassen.

Das spielt aber in diesem Fall eine Rolle, ob es eine festgelegte Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage gibt - auch wenn Du "nichts von Wochentagen geschrieben" hast!

Denn wenn das nicht der Fall und Arbeit am Sonntag vom Gesetz hier erlaubt ist, dann kann der Arbeitgeber die Zeit eben so einteilen, dass der Arbeitnehmer auch am Wochenende (Sonntag) arbeiten muss und er auf diese Weise sein "Soll" von 40 Stunden erfüllt - der Arbeitgeber also eben nicht in den Annahmeverzug gerät!

Das ist selbstverständlich dann aber auch nur erlaubt, wenn diese Einteilungen rechtzeitig mitgeteilt werden und die vorgeschriebene Anzahl freier Sonntage und der Ausgleichstage nach dem Arbeitszeitgesetz eingehalten wird!

Danke skychecker, habe den § gelesen... und in meinem AV steht 40 Std. / Woche, ab und an in der Saison auch mal Wochenendarbeit. Ich war auch damit einverstanden, halt nur nicht, dass ich nun die "Fehlstunden" grundsätzlich an den Wochenenden nacharbeiten soll. So müsste ich ja das ganze Jahr die WE durchziehen, um auf meinen Grundlohn zu kommen.... Eigentlich siehts fast so aus, dass er die vollen 40 Stunden Stunden plus Wochenendarbeit zahlen müsste !

Das ist meiner Meinung nach so nicht erlaubt. Dass der AG keine Arbeit für dich, hat der Arbeitnehmer nicht zu vertreten. Nacharbeiten ist nicht.

Du solltest dich nicht heimschicken lassen und die volle Arbeitszeit im Betrieb bleiben, ob was zu tun ist oder nicht.

Am Woende arbeiten um auf die Stunden zu kommen ist möglich.Sonntags nur bedingt(kommt auf die Arbeit etc.an) dafür muss dann auch 1 Tag in der Woche frei sein.Verklagen lohnt nicht,ich empfehle den Job zu wechseln.

Muss mich der Arbeitgeber für 40 Stunden pro Woche bezahlen?

Das hängt wohl davon ab, wie der Vertrag formuliert ist.

Ein Freund von mir hatte mal einen Arbeitsvertrag unterschrieben und überhaupt keine Arbeit bekommen.

Aber für die vorangegangene "Ausbildung" Geld abgedrückt...