Müssen Aushilfsjobs pro Stunde bezahlt werden?
Hallo Community,
meine Tante arbeitet seit paar Monaten auf 450 Euro Basis in einer Fußpflegepraxis. Zuvor musste sie für eine mehrwöchige Ausbildung rund 1500 Euro hinblättern. Das war allerdings nicht das eigentliche Problem. In ihrem Arbeitsvertrag steht, dass sie 10 Euro pro Stunde bekommt. Die Chefin hingegen rechnet mit 5 Euro pro Fußpflege, welche eine halbe Stunde dauert. Die Fußpflege dauert allerdings eine 3/4 Stunde und in den 8 Stunden Arbeitszeit sind ja nie 16 Fußpflegen angemeldet. Das bedeutet, dass wenn meine Tante 8 Stunden arbeitet und nur 5 Fußpflegen angemeldet sind, bekommt meine Tante nur 25 Euro in 8 Stunden was einem Stundenlohn von 3,125 Euro entspricht. Das kann doch nicht rechtens sein. Ich würde ja den Zoll in den Laden schicken um da mal bisschen aufzuräumen aber meine Tante ist eben ein Gutmensch.
Aber eine generelle Frage: Kann sich die Chefin mit der Bezahlung pro Fußpflege so leicht aus der Schlinge ziehen?
Danke für eure Antworten! :)
4 Antworten
Das ist so nicht zulässig. Deine Tante ist entsprechend der anwesenden Stunden zu bezahlen.
Bekanntere Beispiele sind z.B. Zimmermädchen - wo oft Arbeitgeber versuchen dies nach "Leistung" zu bezahlen. Motto - pro Zimmer darf sie nur so uns so lange brauchen.
Entweder moniert Deine Tante diese Art sie bezahlen zu wollen oder sie sucht sich besser einen fairer bezahlendenden Chef. Allerdings kannst Du auch nichts daran ändern, wenn sie diese Behandlung ihrer Person so ertragen möchte.
Hallo lieber Fragesteller,
nein das darf der Arbeitgeber natürlich nicht. Es sei denn im Arbeitsvertrag steht, dass Deine Tante nur Arbeitszeit hat, wenn sie in der Fußpflege ist. Aber auch dies wäre meiner Meinung nach nicht haltbar, denn dann wäre sie ständig in Bereitschaft und die ist unter Umständen auch als Arbeitszeit zu werten.
Alternativ könnte sich Deine Tante natürlich selbständig machen und dann pro Fußpflege abrechnen, aber das ist wohl auch nicht der Fall. In der Hinsicht wäre das Vorgehen, meiner Ansicht nach, aktuell der Versuch das Mindestlohngesetz zu umgehen. Ein wenig plump wie ich finde, aber gut.
Problem ist halt nur, Deine Tante müsste sich dagegen wehren, sonst wird sich da wenig ändern.
Viele Grüße
DatSchoof
Nein kann sie nicht. Sie kommt in Annahmeverzug wenn sie nicht genügend Kunden auftreiben kann. Deiner Tante stehen die vollen 450 Euro bei 45 Stunden im Monat zu.
Das Desinfizieren findet während der Arbeitszeit statt und muß auch bezahlt werden.
Nein kann man auch nciht es sei denn es ist im Arbeitsvertrag so geregelt. Was die Chefin meint ist die eine Sache, wie der Gesetzgeber das sieht eine andere.
Wenn im Vertrag steht, dass sie 10 Euro pro Stunde bekommt, muss der Arbeitgeber das auch so zahlen.
Die Chefin meinte schon, dass sie ja zwischen den Fußpflegen nach Hause gehen könnte. Das Desinfizieren der Geräte dauert allerdings auch noch etwas Zeit und wird nicht vergütet. Man kann doch nicht von den Mitarbeitern erwarten, 5 mal am Tag zur Arbeit zu fahren oder?