Kann man sich Strafbar machen wenn man jemanden Duzt dieser es aber nicht will?

12 Antworten

Die Nichtbeachtung von Umgangs- und Höflichkeitsformen ist eine strafbare Beleidigung nur, wenn das den groben Unwert des danmit Geschmähten zu Ausdruck bringt. Und das hängt ab von den Sitten und Bräuchen des Landes ab, in dem Du Fremde duzt. Während in den USA, Kanada, Großbritannien, Irland, Skandinavien sich alle Leute, auch Fremde, gegenseitig nur noch mit "You" (= Du) anreden und die anderen vergessen haben, halten die Deutschen Staaten, Frankreich, Italien und Spanien noch daran fest, dass mit "Du" nur nahe Verwandte, Kinder bis zum 16. Lebensjahr und Freunde, die sich das Du besonders angeboten haben, angeredet werden dürfen. Für alle erwachsene Fremde, bzw,. Nichtverwandte ist das Du tabu. Weil damit nur fremde Kinder angeredet werden dürfen oder große, angeberische Bosse, wie Professor Dr. Ackermann von er Deutschen Bank, ihre kleinen Untergebenen, wie z. B. Fahrer, Wächter, o.ä. anreden, wird das unbefugte Duzen besonders in Deutschland und Österreich in der Regel als beleidigende Herabsetzung des Betroffenen angesehen. Wer es versehentlich tut, sollte dem "Geschmähten" umgehend klarmachen, dass man das Du nur für gute und vertraute Freunde und Verwandte benutzt und man ihm das eigentlich haben anbieten wollen. Wenn das im Streit geschah ziehe man dieses Angebot mit einem scharfen "Sie" wieder zurück: Mit Leuten wie Sie will ich per "Du" nie etwas gemein haben.Wie bleiben doch lieber Feinde, Herr bzw. Frau.Damit entfällt der Vorsatz für eine entehrende Beleidigung.

– Dümmlicher, unprofunder, willkürlich dahergeworfener Kommentar –

3 Fakten/Aspekte sind zu BERÜCKSICHTIGEN und KLARZUSTELLEN:


  1. DER ETHNISCHE WERTE-ASPEKT:

    In jenen Teilen Europas, welche von Kelten, Germanen und Römern besiedelt wurden bzw. nach wie vor besiedelt sind (mittlerweile sind die Rassen/Völker/Stämme auf mehrere Nationalstaaten aufgesplittet und verteilt), wurde seit JEHER nach den REGELN eines EHRENCODEXES verfahren; dieser sah/sieht folgende Differenzierung vor:

    1. die Anrede mit "Du" ist gestattet

    1.1.1

    Personen die in beidseitigem Einvernehmen ihre Erlaubnis zu dieser Anredeform einander erteilt haben UND/ODER in einem engsten Vertrauens- und Angewiesenheitsverhältnis stehen (bspw.: enge/engste Freunde; Gefährten = Begleiter durch alle Gefahr [insbes. in der Heerfolge] Kameraden unter gleicher Fahne)

    1.2

    Kindern und Jugendlichen untereinander

    1.3

    unter Gleichaltrigen in privater Atmosphäre (außerhalb des Dienstes/der Arbeit)

    2.

    die Anrede mit "Sie" gilt für alle Fälle, welche nicht unter 1. zu subsumieren sind.

    D.h.: Menschen aus den o.g. Gesellschaften legen kraft WERTE- und EHRENCODEX wert darauf, daß diese Anredeformen gewahrt werden und erhalten bleiben ("ungeschriebenes Gesetz"!), um zunächst eine gesund-empfundene Distanz zu wahren (-> Distanzwahrung); Undistanziertheit wird als Mißachtung des eigenen Wertes/der eigenen Ehre empfunden/wahrgenommen. Die gewählten Entscheidungsträger (POLITIK, RECHTSPRECHUNG) sind gehalten, den Willen der Mehrheit des Volkes (-> RECHTSEMPFINDEN) umzusetzen (-> WERTE-ERHALT).

  2. DER LINGUISTISCHE (= sprachwissenschaftliche) ASPEKT

    Die meisten auf die o.g. Frage hier abgegebenen, unzitierwürdigen sog. "Antworten" sind

    -und das muß man ganz deutlich und laut sagen, damit es auch "beim Letzten"
    deutlich wahrnehmbar ankommt-

    ein ganz blanker Unsinn (zu badisch: "sau-bleeds Gschwätz, bleeds!")

    RICHTIG IST:

    1. Es gab/gibt seit jeher im Englischen die Differenzierung zwischen:

    1.1

    "Du" = altangelsächsisch "thou"

    1.2

    "Ihr" = altangelsächsisch "you"

    KLARTEXT:

    Im Englischen wird nicht "gedutzt", sondern "gesiezt" !!! - Und das durchgehend.

    GRUND: Um eine Aufwertung des Angesprochenen vorzunehmen!

    FAZIT: Wenn hierzulande Jugendliche mit Immigrationshintergrund meinen, sie müßten hierzulande jeden mit einem nicht-ehre-erweisenden "Du" (dessen Verwendung nur solchen Personen zu verwenden gestattet ist, die vom Angesprochenen auch die Erlaubnis dazu erteilt bekamen) anpöbeln, und sich auf unsere schottischen, irischen oder englischen Freunde berufen wollen, so sind diese -spätestens jetzt- in diesem Punkt "aufgeklärt". Weder Schotten, noch Iren, noch Engländer, noch Waliser mögen es, wenn man sie einfach "Duzt" und "thou" verwendet - wenn man das dennoch tut, braucht man sich über die Folgen ("Faust im Gesicht" oder "Claymore am Hals") nicht zu wundern - in Schottland gilt: "Nemo me impune lacessit!" [= Niemand reizt mich ungestraft!]

    Mehr zum Thema unter folg. Links:

    http://usaerklaert.wordpress.com/2008/02/22/thou-thee-und-thy-oder-warum-duzt-darth-vader-eigentlich-den-imperator/

  3. DER JURISTISCHE ASPEKT

    Dem Kommentar von marcopolo79 -kurz, prägnant, präzise und richtig- deshalb wird er hier nochmals zitiert...

    "Das ungewollte Duzen kann grds. den Tatbestand der Beleidung erfüllen, da es von der Rspr. noch als herabwürdigend verstanden wird. Hängt damit zusammen, dass es in D unüblich ist eine fremde Person zu duzen. Als Bspe. aus der Rspr . sei verwiesen auf OLG Düsseldorf NJW 1960, 1072: OLG Düsseldorf JR 1990, 345 m Anm Keller."

...ist kaum noch etwas hinzuzufügen - bis auf 2 Dinge:

  1. betitelt Sie jemand fortwährend mit "Du" und Sie wollen das nicht, geben Sie ggüb. dieser Person entweder eine schriftl. Unterlassensaufforderung ab oder mündlich unter Zeugen die das Gesagte bei Gericht bezeugen können
  2. wird die Pöbelei fortgesetzt, konsultieren Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Strafrecht, mit der Bitte, er möge für Sie eine "Strafbewehrte Unterlassungsklage" verfertigen und Strafantrag bei der zuständ. SA stellen und/oder eine "einstweilige Verfügung" bei Gericht erwirken.

Wir empfehlen zuvor: schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab, welche derartige Fälle AUCH abdeckt oh. Selbstbeteil. !!! Denn: Erfahrungswertegemäß geht nach dem 1. Schreiben das der Pöbler von Ihrem Anwalt erhält, erst das ganze Theater richtig los - u. ohne die richtige Versicherung würds teuer werden.

Sofern Sie gläubiger Christ sind, streben Sie eine gütliche Lösung an; hiernach gilt: Recht muss Unrecht nicht weichen!

Das ungewollte Duzen kann grds. den Tatbestand der Beleidung erfüllen, da es von der Rspr. noch als herabwürdigend verstanden wird. Hängt damit zusammen, dass es in D unüblich ist eine fremde Person zu duzen. Als Bspe. aus der Rspr . sei verwiesen auf OLG Düsseldorf NJW 1960, 1072: OLG Düsseldorf JR 1990, 345 m Anm Keller. Eine Ausnahme würde bei Dieter Bohlen gemacht.Eine beleidigende Tendenz sei nicht zu erkennen, da Dieter Bohlen jeden duzt und damit keine besondere Herabwürdigung zu finden sei. Eine solche Argumentation vor Gericht ist aber nicht zu empfehlen, da man das auch anders sehen kann.

Nee, es gab doch mal eine Klage, weil ein H&M Mitarbeiter nicht geduzt werden wollte, aber die Klage wurde abgewiesen.

Dann war es aber kein Strafverfahren, oder? Gibt es eine Quelle zu diesem Verfahren?

@marcopolo79

Danke für den Link. Da ging es halt nicht um die Frage, ob das Duzen eine Beleidigung ist, sondern ob der Arbeitgeber das Duzen vorschreiben darf.

hEY BIN POLIZISTIN UND NEIN...sowas geht nicht:D den diese person könnte es ja niemals beweisen...zweitens lächerlich:D ...das ist keine beleidigung..oder sowas..nur aus höflichkeit sagt man dann sie wenn der oder/sie das will gglg