Ist versuchter Hausfriedensbruch strafbar?

8 Antworten

§ 123 StGB (Hausfriedensbruch) wird mit einer Strafe von bis zu einem Jahr bestraft. Somit gilt es als Vergehen und nicht als Verbrechen iSd § 12 StGB. Vergehen sind nach § 23 I StGB nur strafbar, wenn es explizit im Gesetz steht. Da es aber in § 123 StGB keinen Hinweis gibt, dass der Versuch strafbar ist, steht versuchter Hausfriedensbruch nicht unter Strafe. 

Ja, auch die Planung einer Straftat ist strafbar.

Ein fremde Person wollte Fotos in meiner Wohnung schiessen, ich konnte diese gerade noch so abhalten...

@ChrissiNB83

Wo stand die Person, warum wollte sie Fotos machen?

@Militaerarchiv

direkt vor mir ... ich weiss nicht warum... sie sagte nur >"stört sie ja nicht wenn ich hier mal n paar Fotos mache"...

@ChrissiNB83

Mit wo meinte ich ob auf dem Grundstück/ im Hausflur o.Ä. :)

@Militaerarchiv

in meinem Wohnzimmer

@ChrissiNB83

Dann kannst du ihn beruhigt anzeigen, das ist ja schon Hausfriedensbruch.

@Militaerarchiv

Mir stellt sich eher die Frage, wie kommt die Person in dein Wohnzimmer, wenn du ihn nicht reingelassen hast? Hast du sie oder ein Mitbewohner eingeladen, ist es kein Hausfriedensbruch. Erst wenn er/sie nach Aufforderung, die Wohnung zu verlassen, dies nicht tut, ist man wieder im Strafbestand drinne.

Die Planung ist eben nicht zwangsläufig strafbar.

Das ist schwierig.

Entweder man begeht ihn oder nicht. Wenn Du irgendwo Hausverbot hast und dennoch das Grundstück betrittst, wird's schon eng.