Gefälschte Uhr verkaufen, rechtliches

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also ich kann dir als Rechtsanwältin genauer weiterhelfen. Nur der Verkäufer macht sich strafbar. Das Geschäft ist anfechtbar. Der Käufer hat dir das Ding in gutem Glauben abgenommen, er ist nicht strafrechtlich verfolgbar.

 

und wenn die Uhr als Fälschung gekennzeichnet ist und der Käufer trotzdem kauft?

wenn er am Zoll damit erwischt wird, wird die Uhr in der Regel beschlagnahmt.

In China und Korea bekommst du fast  in jeder Einkaufspassage solche Fakes, oftmals so perfekt gemacht, dass du ganz hinau hinschauen musst um einen Unterschied zur echten zu erkennen.

 

Ich meine bei Ebay und so

@Pauleman0112

öffentlich bei es verboten und wird sofort bei ebay gelöscht

Wenn Rolex draufsteht und es ist keine, dann ist es für mich Betrug, es sei, du gibst mir schriftlich, dass ich einen Blender erworben habe. Vorsicht bei dem Verkauf, Rolex und die anderen Marken haben eigene Rechtsabteilungen, die sich nur damit beschäftigen. Nicht öffentlich anbieten, kann sehr teuer werden.

Und wenn ich die Uhr als Fälschung bei Ebay etc. kennzeichnen würde, es also dazu schreiben würde?