Flucht vor Gefängnis Vollstreckung Strafbar?

10 Antworten

Hallo, wie die meisten schon gesagt haben: Die Flucht ist nicht strafbar. Allerdings werden die Straftaten auch nicht verjähren: Verjähren bedeutet, dass die zuständigen Behörden ab einem bestimmten Zeitpunkt die Straftat nicht mehr verfolgen. Wurde die Tat aber bereits verfolgt, und der Täter verurteilt, ist das Urteil rechtskräftig. Ein Urteil kann nicht verjähren, dass heißt, auch wenn du 45 Jahre nach deiner Flucht geschnappt wirst, wird das Urteil vollstreckt. Es hat also keinen Sinn zu flüchten, die Strafe kann nur härter werden (Argumentation: von dir geht eine besondere Gefahr aus), zwar nicht länger, aber hast du Lust, in einem Hochsicherheitstrakt mit Mördern etc. zu sitzen? Ich glaube nicht.

LG, Wiebke

Ich werde es aufjedenfall probieren eigenes Zelt und Fahrrad habe ich.

Ohmygod  17.09.2009, 10:57

Wie willst Du Dich ernähren? Mit Überfällen und Diebstahl? Vielleicht sollten wir der Polizei einen Tip geben... Übrigens ist wildes Campen (außerhalb von Campingplätzen) in Deutschland nicht erlaubt. Also dafür kannst Du dann auch noch eine Strafe bekommen.

nein..nicht die haftantreten ist nicht strafbar...nur vollzugslockerungen werden dann auf sich warten lassen.fluchtgefahr...ausbrechen ist auch nicht strafbar ,solange nichts zerstört oder verletzt wird.verjährung schau mal bei google unter der entsprechenden straftat....fängt so bei 10 jahren an

wenn es so einfach wäre, eine gefängnisstrafe nicht anzutreten und in den wald zu fliehen, würden das mehr leute machen. es gäbe dann sicher kaum gefängnisse. es ist eine blöde idee, weil sie die probleme nur verschlimmert.

Flucht in den Wald ist gesetzlich freigestellt. Vorausgesetzt, man füttert regelmässig die Rehe. /Ironiemodus off

Dürfen wir hier auch bald Fragen beantworten wie: Wenn ich eine Bank überfallen habe, wo verstecke ich mich am besten?

Chriss23  04.07.2009, 14:46

Im Schrank des Polizeidirektors. =)