Ist es strafbar jemanden Aufkleber an die Fensterscheibe zu befestigen?

15 Antworten

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Hallo Fred4u2,

wer einen Aufkleber an der Autoscheibe eines fremden Fahrzeuges anbringt, begeht keine Straftat.

Hier schreiben einige, dass hier eine Straftat wegen Sachbeschädigung vorliegt, dem ist nicht so.

Das Gesetz sagt zur Sachbeschädigung aus:


§ 303 StGB -  Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.


Wer einen Aufkleber an der Scheibe anbringt, beschädigt oder zerstört die Scheibe aber nicht, denn Aufkleber lassen sich in fast allen Fällen zerstörungsfrei von der Scheibe ablösen.

Auch wird das Erscheinungsbild des Fahrzeuges durch den Aufkleber nur vorübergehend beeinträchtigt.

Damit wird der Tatbestand der Sachbeschädigung weder nach Absatz 1, noch nach Absatz 2 erfüllt.

Was allenfalls möglich wäre, ist dass eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach folgendem Gesetz erfolgt:


§ 118 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten -  Belästigung der Allgemeinheit

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.


Der Unterschied zwischen Begehung einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat ist der, das man durch die Begehung der Ordnungswidrigkeit nicht als vorbestraft gilt und es auch zu keiner Gerichtsverhandlung kommt.

Aber man darf dabei nicht übersehen, dass auch Bußgelder in einer empfindlich hohen Summe ausfallen können.

Was neben der staatlichen Seiten noch hinzu kommen kann, sind natürlich die zivilrechtlichen Ansprüche.

Der Fahrer ist natürlich berechtigt, den Aufkleber auf Kosten des Verursachers von eine Fachfirma entfernen zu lassen.

Schöne Grüße
TheGrow

Mit einem Wort "Sein lassen"!

Wenn dich mein Freund bei so etwas erwischt, falls du dich an unseren Sachen vergreifst, oder am Eigentum unserer Freunde oder Nachbarn, wird das garantiert ohne Strafanzeige geregelt.

Stellt sich dann nur die Frage, ob dir das nicht hinterher lieber gewesen wäre.

Du solltest elektrostatisch haftende nehmen. Die verfügen über keinen Kleber und hinterlassen auch in keinster Weise Rückstände oder Klebereste. Dennoch haften sie wie Aufkleber an jeder Oberfläche. Wird viel auf Messen eingesetzt. Man kann den Aufkleber auch einfach abziehen und entsorgen somit dürfte das nicht als Sachbeschädigung durchgehen.

Aufkleber Ja,es handelt sich um einen Eingriff in das Eigentum einer fremden Sache. Wenn dieser Aufkleber mit einer hartnäckigen Gummierung/ Verklebung angebracht wird, ist damit eine vorsätzliche! strafbare Sachbeschädigung verbunden.Dies auch dann, wenn der Aufkleber fachgerecht mit Spiritus aufgeweicht und spurenlos/folgenlos entfernt werden könnte. Einen Flyer anzubringen,z.B,an den Wischer zu stecken kann dagegen in Ordnung sein. Hierzu gibt es unterschiedliche Auffassungen!LG

§ 303 Sachbeschädigung.(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Also trifft deine Aussage nicht ganz zu .

@DrProfKnow

Doch, das ist doch genau was (2) aussagt.

@DrProfKnow

Du hast vollkommen Recht,es kommt auf die erforderliche Erheblichkeit an. "Erscheinungsbild " ist Definitionssache!

@Steffile

Es ist aber nur eine vorrübergehende veränderung also wenn der Aufkleber entfernt wird ist es keine Sachbeschädigung mehr.

Nur wenn der Aufwand zu riesig ist das Schäden am Auto bleiben was nicht passiert außer der Aufkleber ist mit Atomkleber versehen.

@DrProfKnow

...und da der Besitzer es abkratzen würde,er nicht verpflichtet ist den vorgenommenen "Eingriff"als Profi und mit großer Sorgfalt zu erkennen! und zu behandeln, ist es Sachbeschädigung! Ausnahmslos! Ob es zu einer Verurteilung kommen würde,Einzelfall,geringe Schuld,nur geringe Erheblichkeit und nicht einige ,steht dann wo anders,gelle?

@DrProfKnow

Ein riesiger!!! Aufkleber auf der Scheibe,angebracht,widerrechtlich oder nicht, stellt einen Eingriff dar,der unter das STVG fallen könnte.Keine Freie Sicht, Gefährdung von Menschen,Teilnehmern im Straßenverkehr,auch eine denkbare Straftat!

Ich könnte mir vorstellen,daß Du einen Aufkleber ohne die Schutzfolie zu entfernen, auf eine vom Regen nasse Autoscheibe "pappst",nicht fest verklebst, die Straftat wegen der erforderlichen Erheblichkeit nicht erfüllt wäre.

Also §303 Abs. 2 ist quatsch ... auch wenn ein Kollege das schön FETT gemacht hat (http://forum.chip.de/smalltalk/aufkleber-fremdes-auto-sachbeschaedigung-1039225.html), hat er wohl das wort UND überlesen. Und ein Aufkleber ist definitif keine bleibende Beschädigung.

Außerdem ist ein Aufkleber der größe 5x5cm beispielsweise keine erhebliche Änderung am Erscheinungsbild.

Zudem ist sie auch nicht beschädigt oder zerstört (wenn man auf die Glasfläche klebt).

Und §118 ist kompletter Müll ... welche Allgemeinheit wird denn "gefährdet" oder "belästigt"? Rennt doch wegen nem Kleber nicht zeitgleich einer nackt durch die Gegend.

Suche schon eine Weile aber finde keinen Anhaltspunkt dass es strafbar ist. Und wenn sie dich erwischen machst du es einfach weg und der "Geschädigte" hat nicht mal einen Aufwand.

Und wenn es auf die Glasscheibe geklebt wird ist eine Beschädigung nahezu ausgeschlossen beim Entfernen, es sei denn man stellt sich echt saudumm an ;)