Kann man sich mit der Versichertenkarte statt Perso in Clubs ausweisen?

6 Antworten

Das hängt vom Club ab. In der Regel verlangen die den Ausweis, um die Anschrift zu erfahren. Aus Versichertenausweisen / Führerschein geht die nicht hervor. Ruf doch beim Club Deines Interesses an und frag nach.

Auf der karte steht alles drauf inkl. Anschrift, Geburtsort und Staatsangehörigkeit

Manche Clubs lehnen sowas strickt ab. Frag dort einfach mal nach. Sollte auf deiner anderen Karte dein Name, dein Foto, und dein Geburtsdatum draufstehen müsste das aber eigentlich schon klappen ;-D

Alles klar danke, da steht so ziemlich alles drauf:) das mit dem anrufen wird dann leider schwierig, da wir auf studienfahrt sind und nicht genau wissen wo wir hin gehen

Ja man kommt in die Disco mit der Versichertenkarte. Ich bin 18 und hab mein Ausweis verloren. Habe der Disco geschrieben und sie haben darauf geantwortet und gefragt ob ich ein Versichertenkärtchen habe. Darauf hin schrieb ich ja und sie meinten das ist dann kein Problem. Da auf der VsKarte ein Bild und das Datum plus der Wohnort drauf steht.

Glaube auch das könnte schwierig werden, vorher anrufen oder Kopie vom Perso?

Habe ich nicht, da ich die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt habe und gerade nur eine urkunde habe ... Wenn ich diese urkunde mit nehmen würde...? Dann wahrscheinlich eher, oder?

Kopier sie dir bloß! wenn du die verlierst oder sie beschädigt wird ist schlecht ;) ansonsten folgender Trick: Schnapp dir eine/n Freund/Freundin die 18 ist und ihren Perso dabei hat und gib dich als ihr Austauschschüler/in aus ;) Das klappt immer ;) Babbel noch ein wenig Englisch oder deine Heimatsprachd und Voilá! Also in HH kommst du damit überall rein ;))

Nein das glaube ich nicht. Eine Versichertenkarte ist kein Personalausweis.

Führerschein aber auch nicht und damit kann man sich auseisen

Im Normalfall kannst du dich mit einem Führerschein nicht ausweisen. Die Daten hierauf müssen noch nicht einmal aktuell sein. Nach einer Hochzeit mit Namensänderung besteht z.B. auch keine Pflicht den Namen auch im Führerschein ändern zu lassen.