Kann man einen Ladendiebstahl nachträglich ahnden?

1 Antwort

wenn man es eindeutig nachweisen kann, kann er Ärger bekommen...
Verjährungsfrist bei Ladendiebstahl beträgt 5 Jahre !!!
bei geringwertingen Gegenständen muss allerding nach spätestens 3 Monaten ein Strafantrag gestellt werden !!!

da er Volljährig ist, kann Das auch teuer werden...
bei einer Ersttat könnte allerdings auch ein mildes oder garkein Urteil (Freispruch) gesprochen werden...
auf jeden Fall wird er dann aber wohl ein Hausverbot in dem Laden bekommen... ;)