Ladendiebstahl, ich wurde nach Monaten erst erwischt, wie sieht die Beweislage aus?

6 Antworten

Der Ladendieb muss beweisen können das du was geklaut hast und wenn er es nicht beweisen kann kann er nichts machen und meisten wird alles per Videokamera aufgezeichnet und selbst wenn die Polizei kommt schauen die sich das Video an und wenn dort nichts drauf ist hat der Laden Dedektiv keinen grund dir irgend eine Strafe zu geben er muss es beweisen kann er beweisen das was geklaut hast und bekommst du ne Strafe und Hausverbot liegt aber am Hausbesitzer des Ladens er entscheidet das nämlich und hat er keine beweise passiert dir normal nichts ausser der Dektektiv zeigt dich an aber für was denn wer nichst beweisen kann

Der Ladendieb muss beweisen können das du was geklaut hast

Ich gehe mal davon aus daß der Ladendetektiv gemeint war. Der Ladendetektiv muß überhaupt nichts beweisen, dafür ist der Staatsanwalt zuständig. Der Ladendetektiv ist lediglich Zeuge, sonst nichts.

Wenn die Wegnahme bewiesen werden kann,wirst Du eine Geldstrafe bekommen.

Die Vorbereitungshandlungen können Indizien sein.Ob diese zu einer Verurteilung ausreichen,muß offen bleiben.

Detektive sind nicht dumm.Sie können auch bluffen,vielleicht liegt nur ein Verdacht vor,und man erhofft sich ein Geständnis von Dir?

Man könnte argumentieren,das es unerheblich ist,denn auch die Ware aufessen,oder irgendwohin schütten ist Diebstahl und dann ggf.Sachbeschädigung.

Grundsätzlich wäre der Vollbeweis erst erbracht,wenn außerhalb der Kassenanlagen eine Nachschau erfolgt worden wäre.Eine Durchsuchung zu Hause bei Dir,bei Supermarktwäre wäre auch kaum ein Beweis.Ein fehhlender Kassenbon ist auch nur ein Indiz.Die meisten lassen diesen eh im Laden zurück,bzw.verzichten auf den Ausdruck.

Die Wegnahme ist nicht auf Kamera, man kann mich nur für etwas Belangen wenn die Beweislage ausreichend ist und dafür muss die Tat aufgezeichnet sein, denn es hätte auch sein können dass die Verpackungen schon vorher leer waren, und da ich nicht beim Diebstahl erwischt worden bin?

@fabiodinola

Das könnte tatsächlich so sein.Soll ich es Dir wünschen? Ich denke,eine Straftat ,die Du geschickt und mit krimineller Energie ausgeführt hast,diese nur nicht bewiesen werden kann,soll ohne Folgen für Dich bleiben? Dann lernst Du es nie und fühlst Dich noch bestätigt,Dinge zu stehlen,wo wir den Schwund über die Preiserhöhung mitbezahlen.Man wird ein paar Handlungen von Dir per Zeugen,per Video ,auch aus unterschiedlichen "Einkäufen" von Dir bewerten,und so kann auch aus vielen fragwürdigen aber einzeln nicht klaren dolosen Handlungen eine Straftat erkannt und bewiesen werden.Ich halte das für wahrscheinlich.

Anwalt nehmen und bloß nichts sagen. Der sagt dir, wie die Chancen stehen.

Anwalt nehmen

Klar, der kostet vermutlich schon mehr als die gestohlenen Sachen wert sind. Zudem kann das Geld für die mögliche Geldstrafe besser verwendet werden.

Da bist du zurecht angeschissen. Die Aufnahme wie du die leeren Verpackungen entsorgst, dürften reichen.

Das Strafmaß hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Kameras mit drauf, wie ich die Verpackungen wieder irgendwo hinlege

und nachdem die Verpackungen leer waren, hast Du die Ware.

Die Beweislage sieht für den Supermarkt gut aus.

Auch die Polizei kann 1 + 1 zusammenzählen.