Strafanzeige wegen Ladendiebstahl ohne Intention zu klauen?
Hallo ich heisse femi,
heute wollte ich mir bei kaufland eine neue tastatur kaufen da meine alte kaputt ist. da ich im laden mit longboard schulbüchertasche und rucksack voll bepackt war habe ich den karton entfernt und die Tastatur in meinen Rucksack gepackt. anschließen wollte ich noch zwei arbeitsblätter vom freund für die schule kopieren da ich aufgrund des abiturstresses beide blätter verloren hatte. als ich zum kopierer gegangen bin hat mich plötzlich dieseer ladendedektiv angesprochen und mich wegen ladendiebstahls zsm mit der geschäfftsführerin angezeigt. (1 jahr hausverbot, 100€ strafe und strafanzeige). Erklären durfte ich mich nicht da sie mir nichts glaubten. So jetzt das problem scheinbar weil der drucker ca. 1 meter um die ecke ausserhalb der sensoren wegen diebstal plaziert war habe ich angeblich den "Ladenbereich" schon verlassen... . Nun meine frage sollte ich den diebstal nun wenn es soweit ist bei der polizei bestreiten und das ganze vor gericht ziehen um meine unschuld zu beweisen oder lieber einfach sagen das ich es geklaut habe/wollte. damit das problem aus der welt geschafft ist. (ich bin nicht vorbestraft)
Nachteil ich bin nicht deutsch sondern dunkelhäutig mit braids-frisur heisst also dass ich wahrscheinlich auf deutsche Auf den ersten eindruck schonmal einen kriminellen eindruck mache.
ps. tut mir leid wegen groß- und kleinschreibung kann das am pc nicht so schnell also hab ichs einfach gelassen :).
Vielen Dank
3 Antworten
Grundsätzlich hättest du nach deiner Schilderung keinen Vorsatz zum Diebstahl.
Solche inneren Tatsachen (also im Endeffekt deine Gedanken) werden aber aufgrund von äußeren Gegebenheiten ermittelt, denn anders ist das ja nicht möglich. Und da hast du ziemlich schlechte Karten, weil du die Tastatur nicht nur eingesteckt und damit hinter die Kassen gegangen bist, sondern vorher auch noch ausgepackt hast. Da kann man guten Gewissens davon ausgehen, dass du die Tastatur in deinem Rucksack verstecken wolltest.
Kannst natürlich trotzdem versuchen, das Gericht von deiner Unschuld zu überzeugen - das ist auch dein gutes Recht. Ob das der sinnvollste Weg ist, kann dir aber vermutlich nur ein kompetenter Fachanwalt im Strafrecht sagen.
Egal, man darf keine Ware, ob verpackt oder unverpackt, in seine privaten Taschen stecken. Dazu gibt es in den meisten Geschäften Körbe, Einkaufswagen oider Shoppertaschen, in die man die Einkäufe zu tun hat. Genau darum, um auch den Verdacht eines Diebstahles zu vermeiden.
Ware auspacken und einstecken, bevor man bezahlt hat und dann sagen, man wollte sie ja bezahlen klingt nach einem Märchen. Auf der Verpackung ist der Scannercode, den die Kasse einlesen muss, um den Betrag zu ermitteln. Du hast den Karton ja irgendwo im Laden liegen lassen, das ist auch unverschämt, macht dem Personal Mehrarbeit.
So wie du es hier geschildert hats, magst du daran glauben, es ist und bleibt ein Diebstahl, da du die Ware schon indeinem Eigentum verpackt hast.
Mit eigener Tasche einkaufen?Nein, das dürfen Sie nicht. Rein rechtlich gesehen ist das Diebstahl, denn für den Supermarktbetreiber oder anderen Ladeninhaber ist nicht klar ersichtlich, dass Sie die Ware später wirklich bezahlen wollen. Sie sollten daher nie neue Ware in Ihre Tasche legen, wenn Sie vorher schon woanders eingekauft haben. An der Kasse müssen Sie immer sämtliche Ware aufs Band legen und auf Wunsch auch die leere Tasche vorzeigen.
Du warst eindeutig ausserhalb des Ladens. Der Verdacht des Diebstahls ist kaum von der Hand zu weisen. Du wirst Stress bekommen.