Kann man einen Arbeitsvertrag vor antritt widerrufen?

4 Antworten

Kann man einen Arbeitsvertrag vor antritt widerrufen?

Nein, man kann nur Kündigen aber nicht widerrufen... Vertrag ist Vertrag

Du kannst ab dem Zeitpunkt ab dem der Vertrag unterschrieben ist, bzw. während der Probezeit, unter Einhaltung der Küdigungsfrist (14 Tage) zum nächsten 1. bzw. zum Beginn des Beschäftigungsverhältnis kündigen sofern eine vorvertragliche Kündigung nicht explizit ausgeschlossen wurde. In dem Fall könntest Du die Kündigung noch bis zum 15. Oktober zum 01. November aussprechen (unbedingt rechtzeitig als Einschreiben mit Rückschein oder gegen schriftliche Empfangsbestätigung bei persönlicher Zustellung, ansonsten könnten Schadensersatzforderungen verlangt werden)

Bei Ausbildungsverträgen gilt fristloses Kündigungsrecht seitens des Azubi während der Probezeit, dafür ist die vorvertragliche Kündigung zumindest gesetzlich nicht möglich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
DerCaveman  22.07.2019, 17:38
während der Probezeit, unter Einhaltung der Küdigungsfrist (14 Tage) zum nächsten 1. bzw. zum Beginn des Beschäftigungsverhältnis kündigen ...

Zum Monatsersten nur, wenn das vertraglich auch fuer die Probezeit so vereinbart wurde (dann normalerweise aber auch nicht zum Monatsersten sondern zum Monatsletzten). Sonst zu jedem beliebigen Kalendertag.

Bei Ausbildungsverträgen gilt fristloses Kündigungsrecht seitens des Azubi während der Probezeit, dafür ist die vorvertragliche Kündigung zumindest gesetzlich nicht möglich.

Aber natuerlich ist sie das. Selbst ein vertraglicher Ausschluss einer Kuendigung vor Beginn de Aubildungsverhaeltnisses waere in der Praxis voellig unbedeutend. Schliesslich wirkt die Kuendigung eines Ausbildungsverhaeltnisses waehrend der Probezeit per sofort, also mit Zugang der schriftlichen Kuendigung im Ausbildungsbetrieb. Erfolgt der Zugang bei vertraglichem Ausschluss einer vorvertraglichen Kuendigung vor Beginn des Ausbildungsverhaeltnisses, gilt sie erst als mit Beginn zugegangen. Sie wirkt dann also zum Beginn des Ausbildungsverhaeltnisses und das Ausbildungsverhaeltnis muss somit gar nicht erst angetreten werden.

verreisterNutzer  22.07.2019, 17:47
@DerCaveman
Aber natuerlich ist sie das. Selbst ein vertraglicher Ausschluss einer Kuendigung vor Beginn de Aubildungsverhaeltnisses waere in der Praxis voellig unbedeutend.

In Zeiten von Fachkräftemangel muss man inzwischen mit allem rechnen. Ich habe schon von einem meiner Azubis, der zum 01.08. bei mir die Ausbildung beginnen will, gehört, das der andere Ausbildungsbetrieb auf Aufnahme des Ausbildungsverhältnis besteht, sprich, das die Kündigung des Azubi frühestens am 01.08. wirksam eingereicht werden kann. Erst auf telefonische Bitte meiner Geschäftsführerin, wurde der Ausbildungsvertrag vorvertraglich beendet.

Aber ich gebe Dir Recht, sowas ist Kinderkacke... Reisende soll man nicht aufhalten !

Familiengerd  22.07.2019, 17:47
unter Einhaltung der Küdigungsfrist (14 Tage) zum nächsten 1. bzw. zum Beginn des Beschäftigungsverhältnis kündigen

Bei der Probezeitkündigungsfrist von 14 Tagen gibt es keine Bindung an ein Datum wie "zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats", sie ist also zu jedem Datum möglich - es sei denn, es wurde anders vereinbart.

Außerdem wird nicht zum 1. eines Kalendermonats gekündigt, sondern - wenn schon - zu seinem Ende!

Bei Ausbildungsverträgen gilt fristloses Kündigungsrecht seitens des Azubi während der Probezeit, dafür ist die vorvertragliche Kündigung zumindest .

Während der Probezeit im Ausbildungsverhältnis kann von beiden Seiten fristlos gekündigt werden.

Und selbstverständlich ist diese Kündigung auch vor Antritt der Ausbildung möglich, wenn das nicht vertraglich ausgeschlossen wurde (was Unsinn wäre); dass das "gesetzlich nicht möglich" sei, ist Unsinn.

Familiengerd  22.07.2019, 17:49
@verreisterNutzer

Na, so schmerzhalft kann der Hinweis auf Fehler in der Antwort wohl kaum sein!

verreisterNutzer  22.07.2019, 17:53
@Familiengerd

ich sitze bei 24° und leichter Briese mit dem Tablett am Strand und habe im Moment keine Lust die entsprechenden Gesetzestexte rauszusuchen :)
ein anderes mal gerne

Familiengerd  22.07.2019, 18:11
@verreisterNutzer

Da wirst Du nichts finden, was Deine Aussagen bestätigen und die Korrekturen von DerCaveman und mir widerlegen würde - im Gegenteil!

Was die Probezeitkündigungsfrist im Arbeitsverhältnis betrifft - Bürgerliches Gesetzbuch BGB § 622 "Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen" Abs. 3:

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

in diesem Gesetz steht nichts von "zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats" wie in Absatz 1 oder "zum Ende eines Kalendermonats" wie in Abs. 2.

Und was die Möglichkeit der fristlosen Kündigung in der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses betrifft - Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung" Abs. 1:

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Und in diesem Gesetz steht nichts davon, dass diese Möglichkeit nur für den Auszubildenden gegeben wäre!

Für beide Verhältnisse - Arbeits- und Ausbildungsverhältnis - gibt es weder gesetzliche Bestimmungen noch ergibt sich aus Richterrecht, dass eine Kündigung vor Antritt des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses ausgeschlossen sein (für das Arbeitsverhältnis hast Du das ja aber auch nicht behauptet).

Ich weiß jetzt jedoch noch immer nicht, was Du mit "Aua ! ! !" sagen wolltest (vermute aber, dass das Ausdruck eines Widerspruchs gegen meine und DerCavemans Korrektur Deiner Antwort sein soll - was selbstverständlich falsch wäre).

verreisterNutzer  22.07.2019, 18:22
@Familiengerd

Danke für´s raussuchen....
ich nehme vorerst nur Bezug auf das Ausbildungsverhältnis... wo das Gesetz sagt:

"während der Probezeit" die Probezeit beginnt mit dem Beginn des Ausbildungsverhältnis und nicht einen Tag früher....
Wie gesagt, ich habe ganz aktuell einen solchen Fall, bei dem eine meiner künftigen Azubis, zwei Ausbildungsverträge unterschrieben hatte und der andere AG auf einreichen der fristlosen Kündigung am 1. August bestanden hatte (auf Aufnahme des Ausbildungsverhältnis natürlich... und nicht auf die Kündigung). Das Problem konnte letztendlich von meiner Geschäftsführerin gütlich gelöst werden, so dass mein Rechtsabteilung nicht gefragt werden musste... Ich kenne und verstehe das Gesetz aber ebenso, dass eine vorvertragliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnis zumindest gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Familiengerd  22.07.2019, 18:53
@verreisterNutzer
dass eine vorvertragliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnis zumindest gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Es gibt dazu auch keine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung!

Das BBIG enthält keine Vorschrift, die eine Kündigung vor Antritt ausschließt. Aber anzunehmen, sie sei ausgeschlossen, weil es nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist Unsinn. Sie ist nur ausgeschlossen, wenn es vertraglich so vereinbart wurde.

Aber was sollte das denn bringen, wenn der Auszubildende ansonsten - wenn der Arbeitgeber eine vorvertragliche Kündigung unsinnigeweise (außer, um den Azubi zu "ärgern") vertraglich ausgeschlossen hat - am ersten Tag erscheint, seine fristlose Kündigung abgibt und sofort wieder gehen kann?!?

Dein Beispiel besagt also überhaupt nichts!

Im Übrigen kannst Du Dich im Internet ganz einfach dazu informieren, dass Deine Behauptung bezüglich des Ausbildungsverhältnisses schlicht und einfach falsch ist.

Widerruf ist bei dieser Vertragsart nicht vorgesehen.

Aber eine Kündigungsfrist ist angegeben.

Unterschreibe den Vertrag. Bis 2 Wochen vor Arbeitsantritt kannst du dann immer noch kündigen, falls du da doch nicht anfangen willst.

Sobald Du ihn unterschreibst und zurückgibst, gilt er.

Und muss korrekt gekündigt werden.

Dass Du wem anders ggf. den sehr gewünschten Job blockierst, ist Dir bewusst?

Widerrufen kannst du nicht. Du kannst aber unter Fristeinhaltung kuendigen. Sofern eine Kuendigung vor Antritt des Arbeitsverhaelnisses vertraglich nicht ausgeschlossen ist (muss nicht so im Vertrag stehen, sich aber aus diesem ergeben), geht das auch schon vorher. Auch die "Probezeitkuendigungsfrist" gilt dann schon vorher.

Sofern der Vertrag also vor Antritt des Arbeitsverhaeltnisse gekuendigt werden kann, hast du fuer eine Kuendigung zum November ja noch ganz viel Zeit.