Soll ich die Verzichtserklärung der gesetzlichen Kündigungsfrist unterschreiben?

11 Antworten

Es handelt sich hierbei um einen Aufhebungsvertrag.

Damit kann das Arbeitsverhältnis - unter Umständen mit vereinbarten Bedingungen - zu einem beliebigen Termin unabhängig von der Kündigungsfrist beendet werden.

Wenn das mit Deinem Urlaub noch "hinhaut", Du ansonsten gegen Deinen Arbeitgeber keine Ansprüche mehr hast und Du bei Deinem neuen Arbeitgeber sofort anschließend beginn kannst, dann kannst Du unbesorgt diese Vereinbarung akzeptieren.

Da das mit dem Urlaub aber von heute an nicht mehr "hinhaut" -  da Du noch 8 Tage hast und es bis zum 31.08. nur noch 7 Tage sind -, solltest Du in die Vereinbarung mit aufnehmen, dass Dir der Urlaub, den Du wegen der Kürze der Zeit nicht mehr nehmen kannst, ausgezahlt bekommst entsprechend dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 4.

Die Antworten, die Dir dringend von einem Akzeptieren der Vereinbarung abraten, sind unbegründet.

Das würde ich keinesfalls unterschreiben. Das bedeutet für mich übersetzt  " Wir sind froh das wir den losgeworden sind  - je schneller desto besser" .

Besser unbezahlten Urlaub nehmen, und sich (wenn noch möglich) ein normales gutes  Zeugnis ausstellen lassen . 

Ich lese gerade, Du hast schon was neues. - o.k. dann ist es nicht ganz so schlimm .

Obwohl, wenn Du selbst kündigst hast Du immer kein Recht auf Arbeitslosengeld. .(nur am Rande bemerkt)

Hallo EliTa80,

zunächsteinmal kann man keine gesetzlichen Vorschriften und Regelungen  durch Verträge oder AGB`s außer Kraft setzen. Alle Regelungen, welche die vom Gesetz her vorgeschriebenen umgehen sollen, kann man grundsätzlich immer unterschreiben, da diese im Streitfall vor Gericht sowieso ungültig sind.

In Deinem Fall würden wir allerdings diese Vereinbarung trotzdem nicht unterschreiben. Hier geht es um einen klassischen Auflösungsvertrag, da Du anscheinend schon vor Deiner vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist beim neuen AG anfangen willst.

Somit sollte Dein alter AG eine Auflösungsvereinbarung zum 15.9. aufsetzen. Du kannst hierbei auch auf Deinen kompletten gesetzlichen Jahresurlaub bestehen, da die Kündigung nach dem 30.6. erfolgt ist. Beim neuen AG bekommst Du dann aber Deinen vereinbarten Urlaub erst wieder für das Kalenderjahr 2017.

Viel Erfolg und alles Gute

Serviceteam FORTBILDUNG24

Familiengerd  24.08.2016, 12:46

zunächsteinmal kann man keine gesetzlichen Vorschriften und Regelungen durch Verträge oder AGB`s außer Kraft setzen. Alle Regelungen, welche die vom Gesetz her vorgeschriebenen umgehen sollen, kann man grundsätzlich immer unterschreiben, da diese im Streitfall vor Gericht sowieso ungültig sind.

Diese Aussage ist falsch!

Es gibt zahllose gesetzliche Bestimmungen, die dispositiv sind, deren Anwendung also arbeits- oder tarifvertraglich, teilweise auch nur tarifvertraglich ausgeschlossen oder von denen dadurch auch zum Nachteil des Arbeitnehmers abgewichen werden kann.

Hier sind schon viele gute Fragen gestellt worden, darum wiederhole ich diese nicht noch einmal. Aber wenn eine Firma einen Mitarbeiter mit einer solchen "Vereinbarung"' früher loswerden will, sollte man über einen Punkt nachdenken, der hier noch nicht erwähnt wurde.

Der alte Arbeitgeber muss dir ja noch ein Zeugnis ausstellen. Wenn dort drin steht, das du das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen hast, bekommst Du 3 Monate kein Geld vom Arbeitsamt. Das wird wie eine eigene Kündigung gewertet.

Und noch hast du bei der neuen Firma keinen Vertrag unterzeichnet, also ist auch noch nix ins trockenen Tüchern. Außerdem haste da wohl dann auch noch die 6 Monate Probezeit vor dir. Wenn es also richtig dicke kommt, stehst Du in 6 Monaten auf der Straße und bekommst vom Amt keinen Cent, weil du deinen sicheren Job ja gekündigt hast.

Aber interessant wäre mal zu erfahren, warum dir eine solche Vereinbarung vorgelegt wird. Du hast doch fristgerecht gekündigt!?

Eine Vereinbarung, bei der man auf rechtliche Verpflichtungen verzichten soll würde ich niemals unterschreiben.

Mit der Unterschrift verzichtest du bis zum Neustart auf dein Gehalt und deinen Urlaub. Eventuell noch Überstunden, Sonderleistungen, Fahrgeld, Sparverträge, Firmenrente, etc....? Denk mal genau nach oder schau dir mal deinen Vertrag und / oder deine Abrechnungen an.

Danke an alle, die bis jetzt ihre Meinung und Ratschläge gegeben haben.