Bis wann muss ich meinen Arbeitsvertrag kündigen, wenn ich zum 1. November eine neue Anstellung habe?

9 Antworten

4 Wochen zum Monatsende, Der 31.10. ist ein Dienstag. Die Kündigung muß also spätestens am Dienstag nächster Woche vorliegen. Dienstag ist Feiertag, geht also nicht. 

Montag muß die Kündigung vorliegen. Samstag abschicken währe meines erachtens zu knapp. 

Ich würde zusehen, das die heut noch raus geht, spätestens morgen.

Per Einwurfeinschreiben.

Wenn du sie allerdings persönlich übergibst, kannst du auch bis Montag warten.

Danke. Es gibt zwei Geschäftsstellen einmal in meinem Ort und einmal der Hauptsitz 130 km entfernt in Köln.

@christoph0117

PS: Was heißt persönlich übergeben. Wenn ich es am Montag um 17 Uhr einwerfe?

@christoph0117

Nein. Persönlich übergeben, heißt persönlich übergeben, die Kündigung also einem Mitarbeiter der Personalstelle in die Hand drücken und dir am Besten eine Empfangsbestätigung geben lassen.

Wenn du ihn Montag Abend in den Briefkasten wirfst ist nicht mehr davon auszugehen, das er nochmal gelehrt wird. 

@christoph0117

Wenn ich es am Montag um 17 Uhr einwerfe?

Einwurf in den Firmenbriefkasten am Montag um 17 Uhr ist zu spät, da das keine postübliche Zeit mehr ist und der Arbeitgeber nicht gezwungen ist, um diese Zeit den Briefkasten auf mögliche Zustellungen zu prüfen.

Die Zustellung wäre dann zu spät erfolgt.

Schau mal hier nach. Kündigungsrechner.

http://www.personalorder.de/index.php?load=13%2C4

Der Rechner ist Mist (beruecksichtigt keine Feiertage).

@DerCaveman

na ein bisschen muss man halt auch selbst denken.

Ich habe den Rechner nicht programmiert. Wende dich an die Betreiber der Seite.

@PringlesPLZ67

Noe, mir persoenlich ist das egal. Ich brauche keinen Rechner, um eine Kuendigungsfrist auszurechnen. 

Nur empfehlen wuerde ich so nen Mist halt nicht.

@DerCaveman

Ich habe einen Link gepostet, keine Empfehlung ausgesprochen.

Bei einer 4-wöchigen Kündigungsfrist und Kündigung zum 31.10. muss das Kündigungsschreiben spätestens am Dienstag, den 03.10., in den "Macht"- oder Verfügungsbereich des Arbeitnehmers gelangen (ob er sie dann auch zur Kenntnis nimmt, spielt keine Rolle).

Da der 03.10. aber ein gesetzlicher Feiertag ist, ist Montag, der 02.10., der letzte Tag der Zustellung/Übergabe. Sollte an diesem Montag als Brückentag der Betrieb geschlossen sein, spielt das keine Rolle. Du kannst das Kündigungsschreiben an diesem Tag auch in den Firmenbriefkasten werfen (mit einem Zeugen für den Inhalt und den Einwurf); der Einwurf muss aber zur postüblichen zeit erfolgen - also nicht erst um 17:30 Uhr.

Der Einwurf in den Firmenbriefkasten um 17:30 Uhr am Freitag ist unproblematisch, auch wenn der Samstag kein regulärer betrieblicher Arbeitstag sein sollte, weil dann die Zustellung am Montag als rechtssicher erfolgt gilt.

Im Arbeitsvertrag steht es gelten die gesetzlichen Regelungen.

@christoph0117

Die Frist von 4 Wochen/28 Kalendertagen (zum 15. oder zum ende eines Kalendermonats) ist die gesetzliche Frist, die der Arbeitnehmer einzuhalten hat.

Und von dieser Frist bin ich bei meiner Antwort ausgegangen.

Voraussetzung: Im Vertrag steht nicht, dass die längeren Fristen je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses, die der Arbeitgeber einzuhalten hat, auch für den Arbeitnehmer gelten sollen.

In den ersten beiden Jahren gelten die 4 Wochen aber für beide.

In der Regel sind es 3 Monate Kündigungsfrist. Wenn du noch nicht so lange dabei bist (6 Monate) hast du 4 Wochen Kündigungsfrist einzuhalten, bzw. je nach dem was vereinbart wurde. Es bedarf hier definitiv einer schriftlichen Kündigung. Was fristgerecht zählt ist der Posteingangsstempel. Der 2.10. wäre zu spät, ich würde die Kündigung schreiben (mit Datum von heute) und morgen persönlich in der Chefetage abgeben. Ist halt schwierig wenn du den neuen Vertrag noch nicht in Händen hältst. In manchen Fällen kann man mit seinem Chef aber auch einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, wo man ggf. auch so aus dem Vertrag kommt, falls es einen zeitlichen Konflikt geben sollte.

Das ist Quatsch.

Wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag vereinbart wurde hat man eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. des Monats oder Monatsende. In der Probezeit 2 Wochen.

Wie kommst Du denn auf diese "komischen" Fristen von "in der Regel sind es 3 Monate" und "Wenn du noch nicht so lange dabei bist (6 Monate) hast du 4 Wochen"?!?!

Sorry da hab ich mich wohl geirrt, also bitte meine Antwort ignorieren.

@mars80

Kann mal passieren ...

Die genauen gesetzlichen Fristen und sonstigen Bestimmungen zur Vereinbarung von Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen findest Du auf der Seite "Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: 

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html#BJNR001950896BJNE063806377

dort § 622 "Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen" ff