DRINGEND: Zeitarbeitsvertrag - Widerrufsrecht /Kündigungsfrist?

3 Antworten

Wenn du den Vertrag bei der einen ZA unterschreibst(wo du nicht hinwillst) dann geh am ersten Tag nicht zur Arbeit dann gilt der Vertrag als null und nichtig. Aber es gibt Zeitarbeitsfirmen die sind miteinder verknüpft.

dann geh am ersten Tag nicht zur Arbeit dann gilt der Vertrag als null und nichtig

Das gilt nur, wenn es vertraglich so vereinbart worden ist!

@Familiengerd

ich weiß stand in meinen ja auch so drin das wenn man am ersten tag nicht erscheint der Vertrag üngültig ist!

Bei einer Zeitarbeitsfirma ist es genau so wie bei jeder anderen Firma auch. Du kannst unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit kündigen. Während der Probezeit ohne Angaben der Gründe.

bei einem Arbeitsvertrag gibt es keine Widerspruchsfrist, ebenso wenig wie bei einem Mietvertrag!