Kündigung - Eintrittsdatum/Arbeitseintrittdatum

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Aus deiner Frage geht nicht hervor, in welchem Beruf und in welchem Land  du beschäftigt bist, aber nach deinen Angaben ist das Eingangsdatum beim Kündigungsempfänger maßgebend.

Danke 

Es freut mich, wenn ich dir helfen konnte - und danke für den Stern.

@lenzing42

Gerne. Allerdings hätte ich da noch eine kurze Frage. Ich habe das oben nicht gerade gut erläutert. Der Arbeitsvertrag wurde am 28.5.2014 unterschrieben. Als Eintrittsdatum wurde der 1.6.2014 im Vertrag festgehalten. Ist für die Kündigung nun das Eintrittsdatum relevant oder wann der Vertrag unterzeichnet worden ist? Ich muss es nämlich wegen der Kündigungsfrist wissen.

Danke im Voraus. 

@Govedo

Das im Arbeitsvertrag angegebene Eintrittsdatum gilt als Beginn des Arbeitsverhältnisses.

Für die Kündigungsfrist von einem Monat ist der Termin der Kündigung ausschlaggebend, das Ende der Kündigungsfrist kann im 2. Jahr  Dienstjahr liegen .

Danke erneut

Dienstjahr? Von welchem Beruf reden wir hier?

Deine Kündigungsfristen stehen im Arbeitsvertrag. Der Eintritt ist nicht relevant.

Üblich sind 4 Wochen zum Monatsende für den Arbeitnehmer. Daran ändert sich auch nichts durch mehr Arbeitsjahre.

Nur für den Arbeitgeber verlängern sich die Kündigungsfristen.

Ausnahmen sind z.B. Tarifverträge mit Kündigung zum Quartal oder beidseitig verlängerte Kündigungsfristen (z.B. 3 Monate)

Danke für die schnelle Antwort. Hat sich alles erledigt.