Beim Arbeitsvertrag kündigen macht der Chef eine sehr komische Aussage?

4 Antworten

Wenn Du die Frist ein hältst kann er nichts machen. Der Arbeitnehmer darf in Deutschland gehen wann er will. Nur der Arbeitgeber darf nicht kündigen wie er will.

Vom Zeitpunkt der Kündigung an, musst Du also noch zwei Wochen arbeiten, dann bist Du raus, da gibt es nichts.

Also ist es in dem Sinne kein Problem, dass ich eine Woche gewartet hebe bis ich gekündigt habe

@Bloodone

Wenn Du kündigst, kündigst Du. Bis auf Deine Frist wäre es mir neu, das Du Dich an irgendwas zu halten hast.

Dein Chef war wohl recht "sauer", hat sich aufgeregt und spontan eine Aussage gemacht.

Wahrscheinlich ist ihm später bewusst geworden, dass er gar nichts dagegen tun kann. Er kann Dich nicht zwingen zu bleiben und kann Dir auch keine Probleme machen. Dein Handeln war korrekt.

Bei einer Kündigungsfrist von zwei Wochen hättest Du Deine Kündigung sogar noch später abgeben können. Da wäre die Kündigung auch noch fristgerecht eingegangen, wenn der AG die Kündigung am 16. Juni erhalten hätte.

Mach Dir also keine Sorgen, alles richtig, alles gut. Viel Glück im neuen Job.

Wenn du zwei Wochen Kündigungsfrist hast, hast du diese doch eingehalten. Was soll das denn?

Hast Du eine Stelle bei einem Konkurenzunternehmen angenommen?Dagegen könnte Dein Chef vorgehen,da solltest Du auch einmal im Arbeitsvertrag nachsehen ob und was dazu festgelegt ist.

Nein es ist kein Konkurrenz unternehmen... Ich arbeite in einer Spedition als LKW Fahrer und habe mich in einer Firma beworben bei der wir manchmal laden... Ist es kein Problem das ich jetzt eine Woche gewartet habe bis ich gekündigt habe?

@Bloodone

Nein,das ist kein Problem,aber das Du mit der Firma vorher beruflich schon zu tun hattest kann eines werden,Du kennst Firmeninterna die der neuen Firma zum Vorteil werden könnten.

@andie61

Das gilt aber nur, wenn das - wie geschrieben - im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Dann müsste es auch eine Karrenzentschädigung geben. Bei Lkw-Fahrern halte ich das für eher unüblich. So etwas wird eher bei Wissenschaftlern und Führungskräften angewendet.

Dass er keine Firmeninterna preisgeben darf, gehört allgemein zu den vertraglichen Nebenpflichten, die auch über das Ende eines Arbeitsverhältnisses hinaus gelten.

Nein, könnte der Chef nicht. Ausgenommen es gäbe eine vertragliche Klausel die dieses beinhaltet. Dann auch nur wenn eine Ausgleichszahlung vereinbart wurde.