Arbeitsvertrag nicht unterschrieben wirksam?
Ich hab ein Arbeitsverhältnis wo ich nach 2 Wochen den Vertrag gesehen habe. Konnte mich aber mit dem AG letztendlich nicht einigen und es ist zur Kündigung gekommen. Muss ich den Arbeitsvertrag noch unterschreiben und sind durch das nicht unterschreiben die 2 Wochen Kündigungsfrist gültig.
5 Antworten
Du hast schon einen Arbeitsvertrag, eben einen mündlichen. Wenn auf das Arbeitsverhältnis nicht ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag Anwendung findet dürften grundsätzlich damit die gesetzlichen Fristen greifen. Die Grundkündigungsfrist wäre damit für beide Seiten 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Natürlich kann es auch sein, dass ihr mündlich eine kürzere Frist für die Probezeit vereinbart hat. Da stellt sich dann nur noch die Frage der Nachweisbarkeit
Arbeitsverträge unterliegen der Formfreiheit. Also ist auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag gültig, wenn auch nur noch selten üblich.
Ja nur beinhaltet das was mündlich abgeschlossen wurde keineswegs der schriftliche Arbeitsvertrag.
wenn du mündliche vereinbarungen getroffen hast, sind die auch rechtswirksam. da musst du nichs mehr unterschreiben.
wenn kein schriftlicher Vertrag zu Stande gekommen ist, gilt das Gesetz. https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/wirtschaftsrecht/arbeitsrecht/Kuendigung/gesetzliche-kuendigungsfristen/1167524
Wer tritt denn bitte ohne unterschriebenen Vertrag eine Arbeit an?