Kann man eine schriftliche Einverständniserklärung zu einem Kaufangebot als Kaufvertrag ansehen

1 Antwort

Nein, Dein Mann ist keine rechtlich bindende Verpflichtung eingegangen. Das Einzige, was mit dem Schreiben anzufangen wäre, ist ihm die Kosten für den Notar aufzuerlegen, wenn der Kauf jetzt doch noch platzen sollte.

Du solltest Deinem Mann jetzt noch ein Frist setzen und ihm die Beantragung der "Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft" in Aussicht stellen. Dagegen kann er sich nicht wehren und muß im schlechtesten Fall seinen Anteil für weniger hergeben, als er jetzt von Dir zu erwarten hätte.

annischlau 
Fragesteller
 07.03.2015, 17:37

habe beide Tips (Kosten und Androhung Zwangsversteigerung) befolgt - mit Erfolg. Der Vetrag ist jetzt endlich von ihm unterschrieben. Danke