Kann man eine schriftliche Einverständniserklärung zu einem Kaufangebot als Kaufvertrag ansehen
Ich bin seit 5 Jahren geschieden, bewohne aber mit unseren Kindern weiterhin das im Grundbuch je 1/2 uns als Eigentümer ausweist. Ich will nun die 2. Hälfe des Hauses von meinem Ex kaufen. Es gab ein langes Hin- und Her wegen der Höhe des Kaufpreises. Ich hatte ihm zuletzt einen Preis genannt als leztes Angebot in dieser Angelegenheit. Darauf bekam ich von ihm ein Schreiben, in dem er mir mitteilte, dass er mit dem zuletzt von mir genannten Preisvorschlag einverstanden sei und ich - sobald ich die finanzielle Seite geklärt hätte - einen Notar beauftragen soll mit der Abwicklung. Ich habe nun alles in die Wege geleitet, der Kaufvertragsentwurf liegt beim Notar. Ich habe meinem Exmann eine entsprechende Mitteilung per Email zukommen lassen und ihn gebeten, sich zu melden, damit ein Notartermin zur Unterzeichnung festgelegt werden kann. Seit Tagen warte ich auf eine Entscheidung. Er meldet sich nicht überhaupt nicht. Weder mit ja oder nein. Was kann ich tun? Hat er sich mit seiner Einverständniserklärung verpflichtet, die Haushälfte an mich zu verkaufen? Ist das evtl. schon ein Kaufvertrag?
1 Antwort
Nein, Dein Mann ist keine rechtlich bindende Verpflichtung eingegangen. Das Einzige, was mit dem Schreiben anzufangen wäre, ist ihm die Kosten für den Notar aufzuerlegen, wenn der Kauf jetzt doch noch platzen sollte.
Du solltest Deinem Mann jetzt noch ein Frist setzen und ihm die Beantragung der "Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft" in Aussicht stellen. Dagegen kann er sich nicht wehren und muß im schlechtesten Fall seinen Anteil für weniger hergeben, als er jetzt von Dir zu erwarten hätte.
habe beide Tips (Kosten und Androhung Zwangsversteigerung) befolgt - mit Erfolg. Der Vetrag ist jetzt endlich von ihm unterschrieben. Danke