Kann der Hauskauf nach Vertrag noch scheitern?

3 Antworten

Im Zusammenhang mit der anderen Frage: Eine Sicherheit zu 100% hast du erst, wenn der Rechtspfleger dich als Eigentümer im Grundbuch eingetragen hat.

Gerade wegen der Beteiligung von ausländischen Urkunden.

Deine Besitzrechte darfst du ausüben sowie es im Vertrag vereinbart ist: In der Regel nach Kaufpreiszahlung oder nach Eintragung der Auflassungsvormerkung.

Gerade in Bezug auf der dir bekannten Erbstreitereien: Renovierst oder beziehst du das Haus zwar mit Zustimmung von Verkäufer A, kann Verkäufer B noch versuchen dich wegen Hausfriedensbruch zu verklagen, nur als Beispiel. Vor allem da dir bekannt ist, dass A und B sich nicht einig sind.

Dein Problem ist im Moment nicht, dass die Erben nach Kaufpreiszahlung nur über Klage aus dem Vertrag raus kommen: Wenn du dich bis zum Zeitpunkt des Besitzüberganges vertragswidrig verhältst, gehst du ein sehr hohes für mich nicht überschaubares Risiko ein.

Da du nicht mehr in deine Mietwohnung kannst, ich würde mir Alternativen suchen.

Cbuslu 
Beitragsersteller
 05.01.2018, 15:53

Es ist alles so verzwickt. Ich bin auch auf den Notar so sauer.. natürlich ist es nicht seine Aufgabe die Erbschaftsaufteilung zu regeln. Aber er hätte wenigstens darauf bestehen können, dass das Geld auf seinem Konto überwiesen wird und die Aufteilung von dort stattfindet. Er sagt mir zwar immer das es mit dem nichts zu tun hat und das wir nur auf die Vollmacht warten aber das die Erbin zu mir sagt der Notar wartet auf eine Einigung wundert mich. Wenn ich ihn darauf anspreche sagt er das stimmt nicht. Sobald er alle Unterlagen hat schickt er uns die Kaufpreisforderung und wir sind fertig. Der Vertrag ist bindend. Es ändert sich für uns nichts mehr lauten seine Worte.. er hat auch in seiner Email geschireben das wir bis Ende Februar gezahlt haben werden und einziehen können. Ich habe es also schriftlich seine Aussage.

Wissen Sie wie es ist, falls doch etwas schief gehen sollte, so müssten wir ja wenigstens die Notargebühr und Maklergebühr zurück erhalten oder? Es kann ja nicht sein das wir alles zahlen und dann klappts doch nicht und wir stehen mit leeren Händen da :(

kabbes69  05.01.2018, 16:48
@Cbuslu

Ohne alle Unterlagen zu kennen, ist hier alles nur Spekulation! In dem Sinne schief gehen, kann eigentlich nichts. Der Vertrag steht und wurde offenbar von allen Beteiligten genehmigt durch Unterschrift.

Der Notar hat seine Hausaufgaben gemacht und alles weitere muss die Erbin mit den anderen Beteiligten in einem separaten Verfahren klären. So wie einem anderen Kommentar von dir gelesen, dürfte er seine Hausaufgaben auch richtig gemacht haben. Wer hier einem Irrtum unterliegt ist eher deine Haupterbin!

Die Mail des Notars ist mit Sicherheit, wie hier auch alle Antworten, im Konjunktiv gehalten. „Er geht davon aus, dass...“

Sollte es, aus im Moment nicht erkennbaren Gründen zu einem Gerichtsverfahren über die Aufhebung des Vertrages kommen, wird der Anwalt dann versuchen neben dem Kaufpreis auch sonstige Kosten (wie Makler, Notar, Schadenersatz) einzufordern. Aber die Gedanken solltest du dir im Moment noch nicht machen.

Was mich an der ganzen Situation hier jedoch irritiert, ist die Position des Maklers: Dieser hätte euch meiner Meinung nach vor Beurkundung darauf hinweisen müssen, dass hier neben der Haupterbin noch weitere Beteiligte zu befragen sind und hier alles etwas länger dauert, eben durch den Umweg USA. Aber Maklerrecht kenne ich mich nicht aus.

Cbuslu 
Beitragsersteller
 05.01.2018, 17:50
@kabbes69

Danke, hoffentlich ist es so wie Sie es auch vermuten. Ich bin so froh wenn dann mal alles rum ist.. meine Nerven machen das nicht mehr mit. Ich hatte ja einen Einblick kn das Grundbuch werfen können, da steht die Haupterbin 2x drin und dan je einmal die Schwester vom verstorbenem Mann und einmal sein Bruder. Da auch dieser gestorben ist, erben jetzt seine Kinder. Da der Verstorbene Hausbesitzer vor der Frau verstorben ist, war sie der Annahme dass das gesamte Haus nur ihr gehört aund hat ein Testament geschrieben das die Pflegerin alleinige Erbin ist.. wie es nun richtig ist weiss ich nicht. Ich habe das Testament gesehen wie auch das Grundbucheintrag. Aber was nun überwiegt weiss ich nicht. Dazu frage ich auch dem Notar nichts, immerhin ist das nicht meine Erbangelegenhrit insofern werde ich da eh keine Auskunft bekommen. Ich bekomme halt immer von der Haupterbin mit was nun los ist..

Der Makler hat auch erst als er um einen Termin beim Notar gebeten hat und das Grundbuch einsehen wollte alles erfahren. Wie gesagt wir hatten bereist im Juni zum Haus zugesagt...

Ich bete das es nun endlich zur Kasse gebeten wird wenn wir erstmal gezahlt haben dürften hoffentlich keine weiteren Probleme für uns auftauchen..

Danke nochmal für Ihre ausführlichen Antworten. Es tut gut mal von einer neutralen Person die Meinung zu lesen.

Lg

Der fehlerfreie notarielle Kaufvertrag ist rechtlich bindend und kann auch nicht von einer Partei alleine widerrufen werden.

fragt euren notar. den bezahlt ihr dafür