Kaufvertragsentwurf Immobilie

7 Antworten

Gerade weil viele Unwissenden über die unnötigen Makler schimpfen, auch hier sieht man mal wieder wieviel Last und Arbeit einem ein Makler abnimmt. Ich hoffe, Du hast Dich schon weiter über diese Immobilie informiert als nur den Text hier. Du hast Dich aber wohl wenig bis garnicht informiert was bei einem Wohnungskauf zu beachten ist und was (auch finanziell) auf einen zukommt. Zu einer Vorbereitung eines Kaufvertragsentwurfs braucht der Notar die Teilungserklärung (das ist fast wie der Kfz-Brief zum Auto). Dort steht ganz genau was in welchem Umfang und welchen Rechten und Pflichten zu der Wohnung und dem evtl. Kfz-Platz gehört. Dort kann der Notar auch die Grundbuchnummer ersehen, in das er dann Einsicht nimmt und dann sieht ob und in welcher Höhe evtl. Grundschulden des derzeitigen Eigentümers eingetragen sind. Hierzu gibt es dann 2 Möglichkeiten: 1. Die Grundschulden werden gelöscht (auf Kosten des Verkäufers) oder 2. die Grundschulden werden auf Deine Bank übertragen. Das geht aber nur dann, wenn die Kredithöhe einigermaßen gleich ist. Du solltest auf jeden Fall zum Notartermin Deine von der Bank überreichte Grundbuchbestellung mitnehmen, das spart Zeit. Vorab müsst ihr noch klären zu welchem Termin gezahlt werden soll. Im Prinzip weisst euch der Notar auf alle relevanten Details hin und auf eine übliche Regelung dazu. Das ist seine Sorgfaltspflicht die er dem Gesetz gegenüber unterliegt. Deshalb auch vorab nur ein Entwurf, den man sich in aller Ruhe durchlesen kann und alle Stellen ankreuzen kann die einer Absprache zwischen Käufer und Verkäufer bedürfen und denen die man nicht versteht. Wichtig...fragen! Einiges liest sich kompliziert ist aber eigentlich ganz einfach und dann auch logisch. Ist halt Bürokratiedeutsch. Am liebstem ist das dem Notar wenn man vorher fragt als während dem Termin, bei dem der Vertrag Wort für Wort vorgelesen wird. Und selbstverständlich kostet der endgültige Vertrag Geld (inkl. Entwurf)...nämlich 1,5 % vom zum beurkundeten Kaufpreis. Und auch das Finanzamt möchte Geld...3,5 % vom KP. Was es noch gibt im Vertrag ist die sogenannte Auflassung (kostet auch noch Dein Geld). Wenn Du das möchtest, dann kommt in das Grundbuch sofort nach Unterzeichnung ein Sperrvermerk. Dadurch ist das GB unverzüglich geblockt und der Verkäufer kann nicht am nächsten Tag die Immobilie nochmals (evtl. an einen der mehr zahlt) verkaufen. Vertraut man sich, kann man sich diese Gebühren sparen. Ich müsste eigentlich noch weitere DinA4 Seiten aufführen an Text, hoffe aber das reicht zur Beantwortung der Frage aus. Und beachte auch was die Anderen schon angemerkt haben.

Also vieles wurde hier schon erwähnt, aber leider auch viel Blodsinn dazu geschrieben.

Der "beurkundende" Notar, also DER Notar hat den Kaufvertrag zu erläutern, aber nicht die Verpflichtung, auf evtl. für den Käufer oder Verkäufer nachteiligenden Dinge aufmerksam machen zu müssen. er hat LEDIGLICH den Vertrag zu beurkunden.

Um vertragliche Dinge VORAB sauber klären zu können erhalten BEIDE  -Verkäufer und Käufer-  vorab einen Vertragsentwurf.

Damit sollte dann jeder der Betroffenen, so er denn selbst nicht dazu in der Lage ist, den Vertragsinhalt für sich selbst zu verstehen. zu SEINEM  "Anwalt des Vertrauens" gehen und sich den Vertrag erklären lassen. Insbesondere die Dinge, die zu einer Fußfessel werden können. Alles andere ist dummes Gewäsch. 

Wende dich an einen Notar, solche ENtwürfe sind Standart und du bekommst ihn sicher in kurzer Zeit. Mit der Beurkundungsgebühr ist der Entwurf abgedeckt, allerdings musst du den Entwurf zahlen, wenn es nicht zur Beurkunung kommt.  Der Notar kann dann das Grundbuch einsehen, so hast du auch gleich die Daten und bekommst die entsprechenden hinweise auf eingetragene Belastungen etc.

Ich gehe davon aus, dass die Bank auch einen Entwurf vom Notar will, einen "privatschriftlichen" Kaufvertrag, den der Verkäufen entwerfen könnte, gibt es im Immobilienrecht nicht.

Der Entwurf kostet nix, wenn du nachher da kaufst, ansonsten kostet er was..

Der Verkäufer kann dir keinen Kaufvertrag zuschicken, der ist nichtig....

Aber das weiss die Bank, die würden dich eh nach Hause schicken damit....

 

Egal was du macht, gib dem Verkaufer niemals irgendwie Geld, lass alles über den Notar laufen...

Der Verkäufer müsste aber die Unterlagen haben, die du für die Bank brauchst und es sollte auch in seinem Interesse liegen, dass du den Kredit bekommst....

Diese unqualifizierten Bemerkungen über Makler helfen keinem.

Mein Tipp: Als Käufer solltest Du Dich dringend um Dein Geld und damit um den Kaufvertrag und Notar kümmern! Du solltest den Notar bestimmen, schliesslich trägst Du das Risiko.

Selbst wenn der Verkäufer freundlich auf "seinem" Notar besteht, dann musst Du gerade mit Vertrag und Teilungserklärung und den Protokollen (die muss der Verwalter dir aushändigen! Bestehe darauf, dass diese GEgenstand im Notarvertrag sind! Dort sind die Kosten drin! Die Beschlüsse! Auch die Gerichtsverfahren, die in der WEG laufen, da müssen dir die Urteile und anhängigen Verfahren ausgehändigt werden!) Pass bloss auf, so, wie Du an diese Sache gehst, da würde ich nicht mehr ruhig schlafen!

Kinnear  18.05.2011, 11:04

Halt die Klappe und lies meine Antworten richtig bevor du mir mit einem Anwalt drohst du Trottel !!!

Kinnear  20.05.2011, 16:14
@Kinnear

Tsss, nicht zu fassen, zu dusselig zum Lesen aber Klappe aufreissen.....