Termin beim Notar - Kredit steht noch nicht
Wie sollte es ablaufen? Notartermin steht schon fest für Wohnungskauf. Die Bank hat Unterlagen zugeschickt, aber nicht komplett und es fehlen noch Details.
Außerdem steht im vorläufigen Kaufvertrag kein Datum, wann die Wohnung bezogen werden kann, derzeit noch im Rohbau. Es steht nur das Datum, wann bezahlt werden muss.
Kann man unter diesen Umständen beim Notar unterschreiben? Hat jemand Erfahrung?
Besten Dank.
3 Antworten

Erst eine verbindliche Finanzierung von der Bank - dann zum Notartermin. Zur Not den Termin noch einmal um ein oder zwei Wochen verschieben! Sonst drohen erhebliche Kosten im Falle einer Rückabwicklung des Kaufvertrages!!!

Danke. So dachte ich auch. Verkäuferbüro will aber unbedingt so schnell wie möglich den Notartermin, obwohl noch nicht alles geklärt ist. Auch steht im Kaufvertrag nicht, wann die Wohnung bezugsfertig sein soll. Das ist m.E. auch äußerst wichtig.

Ohne feste Zusage seitens der bank solltest Du keinen Notar/kaufvertrag unterschreiben. Ausserdem solltest Du darauf bestehen, dass ein Termin zur Bezugsfertigkeit schriftlich festgehalten wird. Sobald die Bank die Kohle flüssig macht (kaufpreisfälligkeit) Zahlst Du auch schon die ersten Raten für diese (unter umständen noch nicht fertige) Immobilie. Es besteht die Gefahr der Doppelbelastung!

Auf alle Fälle! erst wenn ALLES geklärt ist zum Notar. Oder aber Du handelst den Notarvertrag so aus, das der Kaufpreis erst fällig wird, wenn die Wohnung bezugsfertig ist. Die Finanzierungszusage von der bank muss aber vorher geklärt sein!

Besten Dank. So sollen es die beiden dann machen. War auch mein Gedanke.

der kaufvertrag einer immobilie wird immer beim notar unterschrieben. der notar prüft allerdings auch deine finanzierung. dazu kann dir deine bank eine sog. finanzierungszusage ausstellen.

Nun, eine Zusage der Bank ist ja da, allerdings stimmt der Kaufpreis nicht und auch sonst fehlen noch Zusagen, die gemacht wurden, wie Sondertilgungen

Bedenke das ein notariell beglaubigter Kaufvertrag bindend ist. Du solltest alle Unjklarheiten DAVOR beseitigen.

Danke , so dachte ich auch. Werd dies dann meiner Tochter so mitteilen. Besten Dank.
Genau das ist meine Sorge. Schließlich muss ja die seitherige Wohnung gekündigt werden und dann??? Also dann lieber Notartermin verschieben bis das alles geklärt ist?!?