Rücktritt vom Hausverkäufer nach Notartermin möglich?

4 Antworten

Der Vertrag ist mit der Unterschrift gültig geworden. Der Papierkram (Umschreibung im Grundbuch) dauert einige Zeit. Natürlich sind auch die Kosten entstanden und müssen gezahlt werden. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht möglich, es müsste eine neue Beurkundung stattfinden wodurch natürlch auch neue Kosten entstehen.

Hallo madl02,

um in diesem Fall rechtlich abgesichert zu sein, empfehle ich Euch eine Beratung durch Euren Rechtsanwalt oder den Notar, bei dem Ihr den Vertrag geschlossen habt.

Viele Grüße

Melissa, Interhyp AG

Im Grundbuch wird erst eingetragen wenn die Schuld bezahlt ist und der Notar die Urkunde dorthin sendet. Vorher ist der Rückzug - die Aufhebung noch möglich. Die Kosten trägt der Verursacher - die Mutter.