Rücktritt vom Hausverkäufer nach Notartermin möglich?
Hallo, ich habe folgendes Problem. Wir haben das Haus meiner Mutter quasi schon gekauft(denke ich jedenfalls). Es ist von der Bank alles genehmigt und beim Notar auch schon alles unterschrieben. Jetzt meinte meine Mutter einen Tag nachdem wir alles beim Notar unterschrieben hatten, dass Sie doch nicht mehr verkaufen möchte.
Ist es möglich, nachdem Sie schon den Kaufvertrag beim Notar unterschrieben hat zurück zu treten? Es ist keine Rücktrittsvereinbarung im Vertrag gewesen.
Es interessiert mich, da der Notartermin jetzt schon fast 4 Wochrn zurück liegt und ich von niemandem mehr was höre, weder von der Bank noch eine Rechnung oder ähnliches vom Notar, nichts vom Grundbuchamt usw.
Können Sie mir da vielleicht eine Antwort geben?
Liebe Grüße J.T.
4 Antworten
Der Vertrag ist mit der Unterschrift gültig geworden. Der Papierkram (Umschreibung im Grundbuch) dauert einige Zeit. Natürlich sind auch die Kosten entstanden und müssen gezahlt werden. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht möglich, es müsste eine neue Beurkundung stattfinden wodurch natürlch auch neue Kosten entstehen.
Hallo madl02,
um in diesem Fall rechtlich abgesichert zu sein, empfehle ich Euch eine Beratung durch Euren Rechtsanwalt oder den Notar, bei dem Ihr den Vertrag geschlossen habt.
Viele Grüße
Melissa, Interhyp AG
nein, sie kann nicht zurücktreten. sie hat verkauft. wenn sie es nachträglich bereut und rückgäng machen möchte, ist sie auf euer entgegenkommen angewiesen. allerdings sollte sie dann auch die ganzen kosten des kaufes und der rückabwicklung tragen.
Im Grundbuch wird erst eingetragen wenn die Schuld bezahlt ist und der Notar die Urkunde dorthin sendet. Vorher ist der Rückzug - die Aufhebung noch möglich. Die Kosten trägt der Verursacher - die Mutter.