Kann man eine Anzeige bei sexueller Nötigung zurück ziehen?

9 Antworten

Die Anzeige bleibt bestehen und wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden da es sich um einen Straftatbestand handelt. Bei solchen Straftaten besteht ein Öffentlichkeitsinteresse an der Verfolgung. Dein Ex wird  zur Anzeige vernommen werden und seine Version darstellen. Da Du offenbar eine falsche Anzeige vorgenommen hast und diese zurück nehmen willst entscheidet der Staatsanwalt ob das Verfahren eingestellt werden soll.

Du kannst aber ein Problem bekommen. Es gibt auch den Straftatbestand der falschen Verdächtigung. Auch hierfür kann man bestraft werden.

Nein kannst du nicht. Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, wird nun von Amts wegen ermittelt. Du solltest trotzdem ganz schnell zur Polizei gehen und deine Aussage richtig stellen.

Eine Warnung aber vorweg: nun wird gegen dich selbst ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung eigeleitet werden, in dem du dich zu verantworten hast. Da musst du leider durch, und auch völlig zu recht: wer einen unschuldigen Mann wegen eines Sexualdelikts anzeigt, stellt damit einerseits alle Männer unter Generalverdacht und nimmt andererseitd den Frauen, die tatsächlich Opfer sind, die Glaubwürdigkeit. Da du deinen Fehler aber bereits einsiehst möchte ich dir jetzt keine Standpauke halten, aber die wird es von Seiten der Staatsanwaltschaft sicher geben. Stell dich darauf ein. 

Ich danke dir! Nur das ding ist ich verstehe nicht wie wer einen brief bekommen hat da ich adresse, nachname und geburtsdatum nicht gesagt habe und so tat als ob ich das nicht wüsste...
Ich stecke echt tief in der Sch****👍🏾

Anzeigen kann man auch zurückziehen, aber bei einer falschen Beschuldigung kann man dich im Nachhinein eventuell auch dafür belangen.

Sag einfach die Wahrheit bei der Polizei. Der Rest ergibt sich dann.

wie wärs mit der Wahrheit? 

Lässt es weiterlaufen und es kommt zum Schluss raus, fängst dir eine Anzeige ein. 

Nur Anzeigen, bei denen es sich um Antragsdelikte handeln, können zurückgezogen werden.

Bei sexueller Nötigung handelt es sich aber bereits um ein Verbrechen, ist damit ein Offizialdelikt und kann  somit auch nicht zurückgezogen werden.

Um weiteren Schaden abzuwenden, sollte hier ganz schnell die Wahrheit gesagt werden. Nur so kann das laufende Verfahren eingestellt werden. Die anzeigende Person wird möglicherweise mit Konsequenzen zu rechnen haben (Vortäuschung einer Straftat, Verleumdung). Aber das wird auf jeden Fall günstiger, als wenn die Wahrheit erst während einer Gerichtsverhandlung an den Tag kommt.

Ich habe mal ne Frage: weißt du, wo bei Falscher Verdächtigung, vortäuschen einer Straftat und Verleumdung der Unterschied besteht? Oder ist das theoretisch alles zusammen in Tateinheit?

@MarkusKapunkt

falsche Verdächtigung / Verleumdung: Betrifft Geschädigten. Das kann bei entsprechender Rufschädigung sehr weitreichende Folgen haben (Entzug der Existenzgrundlage z. B.)

Vortäuschung einer Straftat: Betrifft Behörden (Polizei, Justiz). Da werden unnötigerweise Kräfte gebunden, die wo anders dringender gebraucht werden - abgesehen von den Kosten, die zunächst und vorerst einmal der Steuerzahler zu begleichen hat

@gri1su

Schon klar, aber kannst du mir vielleicht auch ein Beispiel für die drei Tatbestände nennen? Wo schließt der eine den anderen aus? Oder kann eine Tat auch mehrere Tatbestände erfüllen? Und was wäre es in unserem Fall?