Strafanzeige wegen Diebstahl zurück ziehen?

8 Antworten

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Eine Strafanzeige kann nicht zurück gezogen werden. Wenn die Polizei den Anfangsverdacht einer Straftat hat, ist sie verpflichtet, entsprechend zu ermitteln.

In ganz wenigen Fällen (Antragsdelikte) kann man einen evtl. gestellten Strafantrag zurück ziehen. Das ist hier aber nicht der Fall.

Er könnte höchstens der Polizei gegenüber erwähnen, dass er selbst kein Interesse an der Strafverfolgung hat. Möglicherweise hat das dann Auswirkung auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts über die weitere Verfolgung.

Diebstahl ist doch ein relatives Antragsdelikt, oder?

Dann müsste man den Strafantrag doch zurückziehen können...

@Destranix

Nur wenn es sich um eine geringwertige Sache (50€) oder um einen Haus- und Familiendiebstahl handelt.

@AntonAntonsen

Haus- und Familiendiebstahl ist ein absolutes Antragsdelikt

Wie soll er eine Anzeige zurückziehen, die er nicht erstattet hat? Da wird sich derjenige, der die Anzeige erstattet hat aber freuen....

Der Strafantrag sollte vom Betroffenen zurückgezogen werden können!

Dazu genaueres hier:

https://www.strafverteidiger-berlin.info/kann-man-eine-strafanzeige-zuruecknehmen/

Ohne Strafanzeige könnte das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden:

http://www.123recht.net/Anzeige-zurueckziehen-bei-Diebstahl-geringw-Sachen-__f421616.html

Cool!

Alle anderen außer mir haben anscheinend nicht recharchiert...

@Destranix

Nur Strafanträge kann man zurückziehen, Strafanzeigen nicht.

@Destranix

und du hast anscheinend nicht lesen.

@Bitterkraut

Siehe Quelle Nummer 1!

(Beim Zweiten sollte auch Strafantrag stehen. Da hab ich mich aber verschrieben...)

@Bitterkraut

Und du hast anscheinend nicht Grammatik

@Destranix

ich schon, aber meine Katze nicht, die schreibt immer mit.

Diebstahl im Wert von 100 Euro ist ein Offizialdeklikt, da kann man nix zurückziehen und einen Strafantrag kann natürlich nur der zurückziehen, der ihn gestellt hat.

Im Fall des FS ist gar kein Strafantrag erforderlich, der zurück gezogen werden könnte.

Und eine Einstellung wegen Geringfügigkeit hat nichts mit der Stellung eines Strafantrages zu tun.

@AntonAntonsen

Es wir ohne Strafantrag evtl. nicht weiter ermittelt, da kein öffentliches Interesse an dem Fall besteht!

Diebstahl dürfte in dem Fall ein relatives Antragsdelikt sein!

(Genaueres siehe erste Quelle...)

@Destranix

Es geht um 100€. Damit handelt es sich nicht um eine geringwertige Sache. Für einen Haus- und Familiendiebstahl sehe ich keine Anhaltspunkte.

Andere Möglichkeiten für ein Antragsdelikt fallen mir nicht ein. Es liegt ein § 242 StGB und damit keine Erfordernis eines Strafantrages vor.

Unabhängig davon ist natürlich trotzdem eine Einstellung des Verfahrens aus unterschiedlichen Gründen möglich.

@AntonAntonsen

Ob 100€ geringwertig sin, muss objektiv vom Gericht entschieden werden.

Laut OLG Frankfurt liegt die Obergrenze für geringwertigkeit bei 50€

Aber das soll hier das zuständige Gericht entscheiden...

Nur der der die gestellt hat kann sie auch zurückziehen

Also wenn der jeniger der ihn angezeigt hat zu Polizei geht und mitteilt es wurde alles geklärt kann der die Anzeige zurück ziehen

Mitteilen das es ein Missverständnis vorlag