Ist es strafbar Waren zu bestellen und nicht zu zahlen?

13 Antworten

Wenn man sie nicht bezahlen kann und dies auch schon zum Zeitpunkt der Bestellung weiss, dann ja.

Wenn man zum Zeitpunkt der Bestellung aber die Absicht zum Bezahlen hatte und auch davon ausging, dass man bezahlen kann, dann nein.

Betrug setzt grundsaetzlich eine Betrugsabsicht voraus. Die ist aber nicht gegeben, wenn man zum Zeitpunkt der Bestellung bezahlen wollte und auch davon ausgehen konnte, bezahlen zu koennen.

Das alles hat aber nichts mit zivilrechtlichen Anspruechen des Verkaeufers zu tun. Dem musst du seinen Schaden natuerlich auch dann ersetzen, wenn dir strafrechtlich nichts vorzuwerfen ist bzw. nachgewiesen werden kann.

Wenn du nicht zahlen kannst, dann bestell dir keine sachen. Das Geld kann mindestens 3 und bis zu fast 4 Jahren (wenn du im Januar eine Rechnung erhälst) zurückverlangt werden.

Sollte ein Gericht gegen dich entscheiden bestehen Geldforderungen sogar bis zu 30 Jahre!!

mfg

Mit dem Kauf / der Bestellung gehst du einen gültigen Vertrag ein. Wenn du den nicht einhalten kannst oder willst, kannst du wegen Nichterfüllung des Vertrages belangt werden. Unter gewissen Voraussetzungen kann dabei auch der Straftatbestand des Betruges zum Tragen kommen.

Ja kann man. Entweder musst du dann die Sachen zurückgeben oder zahlen. Wenn du nichts von beiden machst und auch nicht auf Mahnungen reagierst kann man einen Gerichtsvollzieher zu dir schicken.

Wenn man mit dem Wissen, es nicht bezahlen zu können bestellt, kauft oder als Dienstleistung in Anspruch nimmt, ist das vorsätzlicher Betrug. ´Bestraft´ in dem Sinne natürlich das der Betrogene Strafanzeige wegen Betruges stellen kann.

Generell gilt doch letztendlich: Was man nicht hat, kann man nicht ausgeben. Ganz einfache Geschichte.