Geburtsdatum Strafbar

8 Antworten

Ja ist es, das ist schlicht weg Betrug und da stehen Haftstrafen bis zu fünf Jahren (§263 StGB, Absatz 1). Der Versuch alleine ist strafbar (selbe §, Absatz 2).

Kommt es also heraus, bekommst Du auf jeden Fall Post von der Staatsanwaltschaft und ein Verfahren!

Und was soll ich jetzt Tun :/

@Chris745

Tja, kommt drauf an. Hast Du schon bestellt und wenn ja, das Spiel schon erhalten?

Wenn nein: Bestellung sein lassen bzw. stornieren.

Wenn ja, zurück schicken, wenn die 14. Tage Rückgabefrist noch nicht rum sind (die hat man IMMER, wenn man was im Internet bestellt).

Wenn die Frist schon rum ist gibt es nur 2 Möglichkeiten. Nichts machen und hoffen dass alles gut geht oder zu deinen Eltern gehen. Die dürfen rechtlich den Kaufvertrag widerrufen, aber dann wissen die auch, dass du keine 18 bist und dann kommt die Anzeige mit Sicherheit.

Daher wäre es am besten, wenn das Game noch gar nicht da ist bei dir.

@Scaver

Ich habe schon 2 Games bestellt und auch erhalten.

@Chris745

Dann gehe ich davon aus, dass die 14 Tage Rückgaberecht schon vorbei sind.

Ich bin kein Jurist und kann und darf und werde dir hier kein juristischen Ratschlag geben.

Aber rein als Privatperson würde ich sagen... wo kein Kläger, da kein Richter. Belasse es bei den 2 Spielen, denn sie scheinen ja noch nichts gemerkt zu haben. Unterlasse es aber in Zukunft. Wenn Du das öfters machst, kommst Du schnell in den Bereich für eine Haftstrafe bzw. in deinem Alter einen Jugendarrest/Dauerarrest.

Kannst echt nur hoffen, dass sie es nicht merken... nur um so mehr Du kaufst um so wahrscheinlicher, dass sie es irgendwann merken! Schließlich werden da Daten immer mal wieder mit der Schufa abgeglichen. Und wenn Name, Anschrift, Kontodaten und Geburtsdatum nicht zusammen passen, bzw. die Daten bei der Schufa noch nicht vorliegen (aber wenn Du kein Konto hast, tun sie das), dann prüfen die erst richtig nach und dann finden die das auch 100%ig heraus... denn das ist dann echt nicht schwer!

@Scaver

Was ist wenn ich mein Konto (bei gameshop) Kündige ?

@Chris745

Das ändert nichts daran, dass sie deine Daten haben. Diese müssen sie, aufgrund von Gesetzeslagen, einige Jahre aufbewahren (z.B. wegen der Steuer).

Allerdings kannst Du das Konto dann nicht mehr nutzen und die Wahrscheinlichkeit dass es herauskommt ist geringer... aber ganz sicher kannst Du leider nie sein, bis das ganze verjährt ist.

Die Verjährungsfrist bei einfachem Betrug liegt bei 5 Jahren, bei schwerem Betrug 10 Jahre. Schwerer Betrug = §263 StGB Absatz 3.

@Scaver

Ist das ein einfacher oder schwerer Betrug? Ich meine das ist doch nichts schlimmes. Und was ist wenn ich sage ich habe mich im Geburtsdatum verschrieben weil ich habe 89 angegeben und bin aber 98 geboren worden da kann man sich doch verschreiben. Bei der website kann man auch das Geburtsdatum ändern, aber ich glaube dann Prüfen die erst recht nach ;/

@Chris745

Das sind 9 Jahre Unterschied. Persönlich würde ich das schon als schwer bezeichnen. Wenn man es mit anderen Dingen vergleicht wo man mehrere Jahre bekommt dann doch gering. Wobei ich nie auf die Idee gekommen wäre in deinem alter sowas zu machen. Die Spiele haben nicht umsonst Altersbeschränkungen. Mein Cousin zockt Ballerspiele seitdem er 12 ist. Das Ergebnis sieht man jetzt mit 16: Voll der Psychopath ohne Schulabschluss weil er das voll schleifen hat lassen und ohne Ausbildung weil die ihn rausgehauen haben weil er laut Chef ein Depp ist. Spiele CoD und Co dann doch erst ab 18 wenn dein Kopf das verkraften kann und du auch Zeit hast. Verplempere deine Zeit nicht mit so spielen sondern nutze die Zeit für die Schule zu lernen

@Chris745

Einfach oder Schwer entscheidet sich nach Höhe des entstandenen Schaden. Bei 2 Games denke ich nicht, dass man schon von schwer reden kann.

Das mit dem Irrtum bei 89 / 98 könnte klappen, aber darauf verlassen würde ich mich nicht.

@Andy81m

Generell richtig. Ich habe solche Games auch erst mit 15/16 gezockt und mache das bis heute noch. Auf Beruf, Privatleben und Co. hat das aber keine Auswirkung und so sollte es sein.

Mit 12 kann man aber fast schon davon ausgehen, dass es negative Auswirkungen hat, deswegen gibt es ja die Altersbeschränkungen, gerade die ab 16 / ab 18 sind da wichtig!

Betrug ist das auf keinen Fall, ist dcoh keiner betrogen, und kein Schaden entständen.Dem Shop wird es sowieso egal sein, solange der sein Geld bekommt. Ob Urkundenfälschung vorliegt, ist eine andere Frage, aber dies würde dochauch nur aufkommen, wenn der Shop reklamiert. Also keine Angst, passieren wird gar nix, höchstens von Seiten deiner Eltern :-)

Nein, das ist absolut legal. denk ich.. und so

traurig, frage mal deine Eltern

Und wie kommst du an das Konto? Haste da auch falsche Angaben gemacht? Das könnte bei der Bank in der Tat Ärger geben.

Im Onlineshop kann es dazu kommen, dass sie dich sperren. Aber ansonsten wären sie es, die sich strafbar machen, wenn sie dein Alter nicht überprüfen. Übrigens ist das ganz einfach, da reicht eine Anfrage bei der Schufa. Dort bist du registriert, da du auch ein Konto hast.

Das ist mein Konto. Habe mir E-Banking eingerichtet

@Chris745

Das war nicht meine Frage. Meine Frage war, ob die dafür nicht auch einen Altersnachweis wollten.

@guinan

bankkonten bekommt man schon so früh. zwar eigenltlich keine, mit denen man überweisen kann aber das is ja auch nicht wichtig für die frage.

@Kraven

Das ist nicht richtig. Ich habe mit 14 auch ein Vollwertiges Giro Konto bei der Sparkasse erhalten. Einzige Ausnahme: Mir stand kein Dispo zu. Sonst konnte ich alles machen... Einzahlungen, Abhebungen, Überweisungen, Lastschrift etc.... und das ist bei mir nun gut 15 Jahre her :)

@Scaver

Ok, wenn der Altersnachweis für das Konto nicht gefälscht war, dann wird der Onlineshop das schnell merken, dass der das Spiel noch gar nicht kaufen darf.

Jedes Mal wundert es mich aufs Neue, wie viel falsch gelesen werden kann. Der Vorwurf des Betrugs ist schlichtweg völliger Unsinn. Dass dann auch noch die entsprechenden Paragraphen genannt werden, macht den Unsinn noch deutlicher, denn wer dort nachlesen kann, sollte auch in der Lage sein, zu verstehen was da steht.

Gleich zu Beginn: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt …" Wer das verlangte Geld bezahlt, schädigt sein Gegenüber nicht im Vermögen und die Absicht des rechtswidrigen Vermögenserlangens, ist den Angaben der Fragestellung nach, ausgeschlossen.

Kein Betrug!

Ebenso falsch ist die Angabe, die Fälschung "elektronischer Urkunden" sei (noch) nicht strafbar. Urkundenfälschung nach § 267 StGB liegt zwar im erfragten Fall nicht vor, mit identischen Strafen sind jedoch die Taten in den folgenden drei §§ bedroht: § 268 StGB, "Fälschung technischer Aufzeichnungen", § 269, "Fälschung beweiserheblicher Daten", § 270, "Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung".

So sieht das zumindest im deutschen Rechtsraum aus. Ich nehme an, in Österreich wird es recht ähnlich sein.

Du hast dich also strafbar gemacht. Die mögliche Bestrafung würde sich ggf. im unteren Rahmen befinden, aber verlassen solltest du dich nicht darauf.

Was wäre jetzt zu unternehmen?