Ab wann gilt ein Gerät gekauft?

5 Antworten

Hallo!

I.d.R. wird für den Versicherungsbeginn für eine Geräte-Versicherung das Lieferdatum herangezogen bzw. Kaufdatum + 2 oder 3 Tage. Ob und wie du das Handy bezahlst hast, ist irrelevant für die Versicherung.

Gruß
Falke

sobald beide Vertragspartner ihren Teil des Kaufvertrags erfüllt haben.
Du hast Deinen Teil des Vertrages durch Zahlung erfüllt, der Vertragspartner nach nationalem Recht mit der Zustellung durch den Frachtträger an Dich. Nach Internationalem Recht, sobald die Ware das Festland des Ursprungsland verlassen hat. (bedeutet: sobald der Container in der Luft hängt um auf ein Schiff verladen zu werden, oder bei Luftpost, sobald das Flugzeug mit allen Rädern abgehoben hat und vollständig in der Luft ist)

Sorry, es ging um das Kaufdatum:
Da hängt es von der Abgabe der Willenserklärung und der Bestätigung des Vertragspartners ab.
Also in dem Fall, gilt das Rechtsgeschäft (der Kaufvertrag) mit Empfang der Auftragsbestätigung als geschlossen.

Der Kaufvertrag ist geschlossen, sobald eine übereinstimmende Willenserklärung vorliegt.

Durch Lieferung UND Zahlung, ist dieser Kaufvertrag dann ERFÜLLT

Wenn du schon bezahlt hast dann ist es verkauft. Vorher nicht

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