Kann man angezeigt werden, wenn man ungefragt ein Intimbild versendet?

Das Ergebnis basiert auf 25 Abstimmungen

Ja 92%
Nein 8%

10 Antworten

Ja

Die hier in den Kommentaren benannten deutschen Strafparagraphen gelten in der Schweiz natürlich nicht. Hier die schweizerischen Regelungen:

«Wenn man pornografisches Material an unter 16-Jährige verschickt, ist es strafbar. Was viele nicht wissen: Jugendliche unter 18 machen sich ebenfalls strafbar, wenn sie Nacktaufnahmen von sich im Netz verbreiten. Einzige Ausnahme: 16 und 17-Jährige bleiben straflos, wenn sie einander im Einvernehmen Nacktfotos zuschicken oder herstellen. Mit dieser Ausnahme soll verhindert werden, dass Jugendliche für ihr normales Sexualverhalten kriminalisiert werden.

Aber auch Penisbilder können mitunter strafbar sein. Wenn die Betroffene dem Absender beispielsweise klarmacht, dass sie sich belästigt fühlt und solche Bilder nicht mehr erhalten möchte – und der Täter trotzdem weiter Bilder schickt – gilt das als sexuelle Belästigung. In diesem Fall kann der Absender angezeigt werden.»

https://www.20min.ch/story/ich-verwandle-die-dickpics-in-prinzessinnen-340420577528

Ja
§ 184 StGB 😉

Das ist sexuelle Belästigung.

Ja

Ja ist es. Das Fällt in den Bereich der Belästigung. Der Medienrechtsanwalt Christian Solmecke hat dazu mal etwas in einem Artikel geschrieben. Müsstest du mal im Internet schauen.

Viele Grüße

Nein

Nein. Macht doch jeder so. Alles völlig normal, ist doch alles Natur.

Ja

Nicht unbedingt,es kommt auf zusammenhänge drauf an und was auf dem Bild alles zu sehen ist. Sollte das Bild nur das Geschlechtsteil zeigen, so wäre das ohne die Bitte dazu nicht erlaubt.

DerStGaller 
Fragesteller
 24.08.2020, 18:38

Er sagte, dass sie 16 war und ihre N*des verkaufen will. Er sendete dann einfach ein N*de, weil er sie so schön fand.

Pixelsy  24.08.2020, 18:40
@DerStGaller

Wer ungefragt Bilder seines besten Stücks versendet macht sich strafbar.

Das hat rein garnichts damit zutun ob sie ihre Nacktfotos verkauft, auch sowas ist keine Einladung zur Belästigung.

Fraglichkeit  24.08.2020, 18:41
@DerStGaller

Bei Minderjährigen ist das auf jeden Fall ein Problem, wenn es sich dabei um ein Penisbild handelt.