Darf ein Vermieter ungefragt den Keller des Mieters betreten?

7 Antworten

In die vermieteten Räume darf der Vermieter nur mit Zustimmung des Mieters.

Dazu gehört auch ein Keller so denn es im  Mietvertrag steht.

Nein, ausser es besteht ein Notfall bei dem man sofort handeln muss.

natürlich nicht

klar wenn er sich des Hausfriedensbruch schuldig machen will. 

ohne Absprache mit dem Mieter darf er es nicht

Danke für die Antwort. War mir nicht sicher, ob das geht oder nicht.

@wetterfrosch15

nur bei Gefahr in Verzug dürfte er den Kellerraum betreten das gilt auch für deine Wohnung

Ist denn dein Keller nicht verschlossen? Oder ist da eine Armatur zu der der Vermieter Zugang haben muss?