Wer zahlt Anfahrtsweg und Unterkunft für Gerichtsstreit?
Wenn jemand angezeigt wird aber weit weg wohnt, wer zahlt dann seine Anfahrtskosten zum Gericht und die Unterkunft vor Ort?
2 Antworten
Anreisekosten sind sowohl vom Angeklagten als auch von Zeugen zunächst auszulegen, ggf. auch Übernachtungskosten, falls erforderlich.
Zeugen bekommen diese immer erstattet, nach der Verhandlung, wenn erforderlich auch in bar, in der Regel per Überweisung.
Wenn man es nicht hat, muss man es sich leihen. Trampen geht für die Anreise auch. Flisbus ist nicht teuer und billige Hostels gibt es in fast jeder Stadt.
Als Angeklagter selber.
Bei Freispruch bekommst du allerdings alles ersetzt
Wippich
26.12.2019, 19:04
@Waldmaennlein
Pech.
Und wenn ich kein Geld habe zum erstmal vorstrecken?