Wer zahlt Anfahrtsweg und Unterkunft für Gerichtsstreit?

2 Antworten

Anreisekosten sind sowohl vom Angeklagten als auch von Zeugen zunächst auszulegen, ggf. auch Übernachtungskosten, falls erforderlich.

Zeugen bekommen diese immer erstattet, nach der Verhandlung, wenn erforderlich auch in bar, in der Regel per Überweisung.

Wenn man es nicht hat, muss man es sich leihen. Trampen geht für die Anreise auch. Flisbus ist nicht teuer und billige Hostels gibt es in fast jeder Stadt.

Als Angeklagter selber.

Bei Freispruch bekommst du allerdings alles ersetzt

Waldmaennlein 
Fragesteller
 26.12.2019, 19:03

Und wenn ich kein Geld habe zum erstmal vorstrecken?