Warenbetrug begannen und Angezeigt?

6 Antworten

Es könnte dennoch besser ablaufen. Vielleicht wird das Verfahren eingestellt, wenn z. B. die Geschädigten kein Interesse mehr am Prozess haben. Das Urteil fällt der Richter und er hat einen Spielraum. Auch unabhängig vom Prozess fände ich es angebracht, das zu Unrecht einkassierte Geld zurückzuzahlen. Wenn Dein Freund nur taktiert, um aus dem Prozess gut herauszukommen, hat er noch nicht verstanden, was er falsch gemacht hat. Ein solcher Anschein würde den Richter nicht gerade milder urteilen lassen.

Hallo,

ob die Strafe die gleiche ist, wird letztlich der Richter entscheiden. Denn das Strafverfahren läuft ja wohl schon.

Wenn er den Geschädigten jedoch das Geld zurückzahlt, kann er sich eventuell die Kosten der Zivilverfahren wegen Schadenersatz ersparen. Das sollte er unbedingt einmal mit seinem Rechtsanwalt besprechen.

Gruß

Alleine schon auf moralischen Gründen sollte er das Geld sofort zurückzahlen. Natürlich ist deswegen der Vorwurf des Betrugs nicht weg. Über die Strafe entscheidet das Gericht, die steht ja jetzt noch nicht fest. Ob sich das positiv auf mögliche Strafen auswirkt, ob er ggf. direkt eine Entschuldigung an die Opfer richten sollte, wäre eine Frage an seinen Anwalt, der er aber anscheinend noch nicht hat, da Du die Frage hier stellst. Anwalt deswegen, ob sich irgendwelche Aktionen jetzt als Schuldeingeständnis interpretieren lassen, was er evtl. nicht will.

Wenn er im Vorfeld Reue zeigt und den Schaden wieder gut macht, kann das durchaus positive Wirkung auf den Verlauf der Strafverhandlung und das Strafmaß haben!

Nein, so pauschal kann man das nicht sagen. Die Wiedergutmachung kann und wird sich in der Regel strafmildernd auswirken.