Warenbetrug Strafe Betrug!

6 Antworten

Ein Blick ins Gesetz vermeidet Geschwätz! (und erleichtert die Rechtsfindung)

Hier liegt mMn ein Fall von schwerem Betrug nach StGB §263 (3) vor:


(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter [...] 2. [...] in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen


Mit einer Geldstrafe wird dein "Bekannter" also wahrscheinlich nicht davonkommen.

Das genaue Strafmaß liegt immer im Ermessen des Richters. Für eine möglichst milde Strafbemessung empfiehlt es sich immer, Einsicht und Reue zu zeigen, in diesem Fall also z.B. eine Therapie wegen Spielsucht anzutreten und - so weit möglich - das Geld wieder zurückzuzahlen.

Nähere Infos bekommt er bei seinem Anwalt.

cooler Spruch :D Ein Blick ins Gesetz vermeidet Geschwätz! 

Hier liegt mindestens Betrug vor, wenn nicht sogar schwerer Betrug.. Die Strafe hierfür setzt das Gericht fest. Es kann eine Geldstrafe oder auch eine Gefängnisstarfe dabei herauskommen. Da er noch nicht vorbestraft ist, wird wohl eher eine Geldstrafe ausgesprochen werden, oder eine Haftstrafe die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wird.

Bei uns kommt man bei solchen Straftaten relativ günstig davon.

Ich denke das da eine Geldstrafe nicht mehr ausreicht, es könnte sogar auf eine Haftstrafe hinauslaufen...

er wird in den bau gehen, und das ist auch richtig so. wenn er pech hat, kriegt er zudem zivilrechtliche klagen von den opfern und darf nach seiner entlassung erst mal ordentlich abstottern.

Auf jeden Fall ne saftige Geldstrafe.

Soweit ich weiß kann sogar eine Freiheitsstrafe bis 5 Jahren verhängt werden.

Geldstrafe reicht hier nicht mehr...