Kann man als Elternteil Unterhalt verweigern wegen "unfreundlichkeit"?
Hallo :)
Ich weis die frage wirkt komisch, aber ich habe mich gewundert ob man als Vater quasi die Zahlung des Unterhalts an ein Kind (beide Elternteile leben getrennt, Kind ist Volljährig und wohnt in eigener Wohnung) verweigern kann, wenn das Kind sich dem Vater gegenüber unangemessen verhält? Oder darf das Kind einem quasi verbal "alles an den Kopf werfen" ohne dahingehende folgen? (von der illegalität mancher Aussagen, usw. natürlich abgesehen)
Das soll jetzt nicht unfreundlich wirken, aber ich werde jegliche Antworten melden, welche nicht zur Beantwortung meiner Frage beitragen, sondern mir Tipps für mein soziales Leben o.ä. geben wollen, ich denke mal es ist offensichtlich was ich meine.
Danke schon mal im voraus :)
7 Antworten
Ein volljähriges Kind hat nur noch unter bestimmten Bedingungen einen Unterhaltsanspruch an die Eltern (bei volljährigen Kindern wären dann beide Elternteile barunterhaltspflichtig...)
Diese müsste es dann aber auch erst einmal entsprechend geltend machen, sonst bräuchte auch kein Unterhalt geleistet zu werden.
Erhält ein volljähriges Kind dann Unterhalt von den Eltern, so ist es auch zu "Gegenleistungen" verpflichtet.
- Wenn es diese Verpflichtungen dann nicht erbringt
- oder sich einer schweren Verfehlung gegen einen Unterhaltspflichtigen (oder einem ihm nahe stehenden Angehörigen) schuldig macht...
so kann der Unterhaltsanspruch dadurch "verwirken".
Siehe auch: BGB § 1611, Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung (http://dejure.org/gesetze/BGB/1611.html)
Was macht denn das volljährige Kind? Geht es noch zur Schule? Ausbildung? Studium? Wenn das Kind schon arbeitet musst du ja keinen Unterhalt mehr zahlen.
Wenn das Kind allerdings noch in der Erstausbildung ist, ist es ziemlich schwierig nicht mehr Unterhalt zahlen zu müssen.
Das Kind kann durchaus seinen Unterhaltsanspruch verwirken - allerdings wird dem ganzen enge Grenzen gesetzt... Nur weil das Kind sehr frech ist, wird leider nicht funktionieren.
Nein, seinen Pflichtteil kann man als Vater nicht einbehalten, dazu kann man auch per Anordnung verpflichtet werden, aber ich kann ihn verstehen, wenn man bedenkt wie Du fragst.
@FragaAntworta...Danke, ich schließe mich an.
Das kommt darauf an, ob der Vater den Unterhalt freiwillig oder aufgrund der gesetzlichen Unterhaltspflicht leistet. Die gesetzliche Unterhaltspflicht wird dadurch nicht berührt. Für eine Beschränkung oder einen Entfall der Unterhaltspflicht nach §1611 BGB bedarf es schon deutlich mehr.
Ich bin 16 und meine Eltern leben auch getrennt, mein Vater wollte und hat manchmal nicht gezahlt (natürlich aus anderen Gründen)
Ich weiß, dass wenn man einfach nicht zahlt, das einem das dann angeschrieben wird und man es theoretisch gesehen nachzahlen muss, d.h. du machst quasi Schulden beim Jugendamt.
Vielleicht gibt es ja Rechte die dir in gewissen Situationen erlauben, nicht zahlen zu müssen?