Kann man als Elternteil Unterhalt verweigern wegen "unfreundlichkeit"?

7 Antworten

Ein volljähriges Kind hat nur noch unter bestimmten Bedingungen einen Unterhaltsanspruch an die Eltern (bei volljährigen Kindern wären dann beide Elternteile barunterhaltspflichtig...)

Diese müsste es dann aber auch erst einmal entsprechend geltend machen, sonst bräuchte auch kein Unterhalt geleistet zu werden.

Erhält ein volljähriges Kind dann Unterhalt von den Eltern, so ist es auch zu "Gegenleistungen" verpflichtet.

  • Wenn es diese Verpflichtungen dann nicht erbringt 
  • oder sich einer schweren Verfehlung gegen einen Unterhaltspflichtigen (oder einem ihm nahe stehenden Angehörigen) schuldig macht...

so kann der Unterhaltsanspruch dadurch "verwirken". 

Siehe auch: BGB § 1611, Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung (http://dejure.org/gesetze/BGB/1611.html)



Was macht denn das volljährige Kind? Geht es noch zur Schule? Ausbildung? Studium? Wenn das Kind schon arbeitet musst du ja keinen Unterhalt mehr zahlen.

Wenn das Kind allerdings noch in der Erstausbildung ist, ist es ziemlich schwierig nicht mehr Unterhalt zahlen zu müssen.

Das Kind kann durchaus seinen Unterhaltsanspruch verwirken - allerdings wird dem ganzen enge Grenzen gesetzt... Nur weil das Kind sehr frech ist, wird leider nicht funktionieren.

Nein, seinen Pflichtteil kann man als Vater nicht einbehalten, dazu kann man auch per Anordnung verpflichtet werden, aber ich kann ihn verstehen, wenn man bedenkt wie Du fragst.

FeeGoToCof  04.02.2016, 12:59

@FragaAntworta...Danke, ich schließe mich an.

Das kommt darauf an, ob der Vater den Unterhalt freiwillig oder aufgrund der gesetzlichen Unterhaltspflicht leistet. Die gesetzliche Unterhaltspflicht wird dadurch nicht berührt. Für eine Beschränkung oder einen Entfall der Unterhaltspflicht nach §1611 BGB bedarf es schon deutlich mehr.

Ich bin 16 und meine Eltern leben auch getrennt, mein Vater wollte und hat manchmal nicht gezahlt (natürlich aus anderen Gründen)
Ich weiß, dass wenn man einfach nicht zahlt, das einem das dann angeschrieben wird und man es theoretisch gesehen nachzahlen muss, d.h. du machst quasi Schulden beim Jugendamt.
Vielleicht gibt es ja Rechte die dir in gewissen Situationen erlauben, nicht zahlen zu müssen?