Kinderpass beantragen, was benötige ich bei getrenntlebenden Eltern mit sorgerecht?

4 Antworten

Tja, da hier kein Gerichtsbeschluss vorliegt, habt ihr immer noch beide das ABR.

Alleine die Zustimmung reicht nicht für die Erteilung des ABR, das hätte vor Gericht noch beschlossen werden müssen.

Da Du nun immer noch das gemeinsame ABR innehast, brauchst Du die Zustimmung des Vaters. D.H. Unterschrift und Anwesenheit des Vaters. Er kann natürlich auch unterschreiben und gibt seinen Ausweis in Kopie mit, geht auch.

nein sie benötigt die unterschrift des vaters nicht und auch nicht seine einwilligung.

@gnarr

Ich habe vor 2 Wochen Pässe für die meine Minderjährigen beantragt.

Beantragen kann ich alleine - muß aber die Papiere vom Vater mitbringen.

@Menuett

musstest du nicht. das hat ein übereifriger sb so gewollt. notwendig war das zu keiner zeit. ein hinweis auf die vewaltungsvorschrift hätte gereicht oder ein treffen mit dem teamleiter. der hätte es dem sb erklärt. wenn du dir das gefallen lässt ist das dein problem

Kurzer Anruf bei der Stadt /Gemeinde und dort nachfragen wäre ja auch zuuu einfach. ;-)

nicht notwendig. sie kann den pass allein beantragen. das ist bestandteil der alleinigen alltagssorge.

@gnarr

Nein, ein Pass hat langfristige Auswirkungen.

@Menuett

nein hat es nicht. hör auf falsche antworten zu geben.

Hallo,

es ist egal wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

Ihr habt beides das Sorgerecht, also müssen auch beide Elternteile bei der Beantragung des Kinderpasses beim Bürgeramt dabei sein.

Ggf. kannst du aber bei deinem zuständigen Bürgeramt nachfragen, ob eventuell auch eine Vollmacht des Vater ausreichent ist.

du benötigst dein kind, ein biometrisches passbild und dich selbst. du gehst zum bürgeramt und beantragst einfach den pass. eine zustimmung des vaters benötigst du dafür nicht, da kind dauerhaft bei dir lebt.

6.1.3.4
Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete),
denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend
getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete
minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.

sollte der sb vor ort probleme machen verlangst du den vorgesetzten und legst ihm diesen passus der verwaltungsvorschrift vor. mehr ist es nicht.

weiterhin gilt: solange ein gericht deinem ex das aufenthaltsbestimmungsrecht per beschluss nicht entzogen hat, habt ihr weiterhin beide zum gemeinsamen sorgerecht, gemeinsames aufenthaltsbestimmungsrecht. was du hast ist eine erklärung das er derzeit einverstanden ist das kind bei dir lebt. wenn er das irgendwann mal anders sieht, ist die sachlage eine völlig neue. das kann morgen schon wieder anders aussehen.