Kann man als Beamter auch ein eigenes Unternehmen haben?

3 Antworten

Nein. Gemäß z. B. unter § 99 Abs. 3 Bundesbeamtengesetz: "Ein solcher Versagungsgrund liegt in der Regel auch vor, wenn sich die Nebentätigkeit wegen gewerbsmäßiger Dienst- oder Arbeitsleistung oder sonst nach Art, Umfang, Dauer oder Häufigkeit als Ausübung eines Zweitberufs darstellt. "

Dieser Versagungsgrund für eine Genehmigung einer Nebentätigkeit gilt zusätzlich neben den sonstigen Gründen, wie z. B. die Überlastungsfiktion bei einer Tätigkeit über 8 Stunden pro Woche.

Diese Regelung findet sich auch bei den Länderbeamtengesetzen. Siehe auch meine Antwort unter: Darf man als Beamter ein Unternehmen gründen?

Du brauchst auf jeden Fall die Erlaubnis Deines Dienstherren

... oder gibt es inzwischen auch Dienstfrauen ? oder Dienstdiverse ?

Egal. Ohne Zustimmung geht es nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wer sollte Dich daran hindern nebenberuflich einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen.

Gelter 
Fragesteller
 02.03.2019, 16:00

Naja man ist ja den Staat verpflichtet z.B. man darf nicht Streiken ect. und vllt gehört das auch dazu

KHSchindelar  02.03.2019, 16:09
@Gelter
z.B. man darf nicht Streiken ect

Nun ja, arbeiten ist auch als Beamter nicht verboten. :o)

Beaal  06.03.2019, 07:19

Der Dienstherr, eine Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit ist zu beantragen und eine solche wird i. d. R. abgelehnt werden, wenn der Bearbeiter die gesetzlichen Grundlagen kennt. Ein Ignorierung der Pflicht zur Antragsstellung auf Genehmigung einer Nebentätigkeit stellt einen erheblichen Dienstpflichtverstoß dar und dürfte ein Disziplinarverfahren mit einer spürbaren Disziplinarmaßnahme nach sich ziehen.

Beaal  06.03.2019, 07:25

siehe mein Kommentar bei "Gelter", ist dort falsch gelandet...